Ungarische und internationale Steuerberatung
Dank unserer langjährigen Erfahrungen im ungarischen wie
im internationalen Steuerrecht können wir unseren Klienten
in allen Steuerangelegenheiten kompetent zur Seite stehen.
Durch unsere Expertise in allen Fragen des Steuerrechts
und seiner Auslegung durch die Finanzbehörden unterstützen
wir unsere Mandanten bei der Ausgestaltung einer für ihr
Unternehmen optimalen Steuerstruktur. Besondere Schwerpunkte
unserer Arbeit liegen in den Bereichen des internationalen
Steuerrechts, der Doppelbesteuerungsabkommen
und der Besteuerung von Ausländern in Ungarn.
Steuerplanung
Für Firmen und Holdinggesellschaften erarbeiten wir sowohl
eine allgemeine Steuerstrategie als auch einzelne
Steuerpläne, die eine optimale Steuerlösung für das
Unternehmen sicherstellen. Aufgrund unserer fundierten Kenntnisse
im internationalen Steuerrecht umfasst unser Angebot zudem
den Bereich der internationalen Steuerplanung. Auch
bei Einzelgeschäften, wie z. B. Fusionen, Übernahmen, Reorganisationen,
Spaltungen sowie bei Immobilienkäufen, helfen wir Ihnen
gerne, die für Sie optimale steuerliche Struktur
zu finden.
Steuererklärungen und betriebsinterne Steuerprüfungen
Eine vom Unternehmen selbst in Auftrag gegebene Steuerprüfung
kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn die Steuerregelungen
für eine Gesellschaft, z. B. aufgrund der gewählten Rechtsform,
besonders komplex sind. Im Rahmen einer betriebsinternen
Steuerprüfung nehmen wir Einsicht in die Rechnungslegungs-
und Steuerdokumente des Unternehmens und empfehlen unseren
Mandanten, wenn notwendig, eine Eigenrevision. Durch diese
Vorgehensweise können wir maßgeblich dazu beitragen, das
Risiko von Nachsteuern und Bußen für unsere Klienten zu
verringern. Selbstverständlich erstellen wir auch gerne
Ihre Steuererklärungen für Sie.
Juristische Vertretung in Steuerfragen
Wir bieten unseren Mandanten eine professionelle und
erfolgsorientierte rechtliche Vertretung in steuerlichen
Verwaltungsverfahren, in allen mit dem Steuerrecht verbundenen
gerichtlichen Angelegenheiten und selbstverständlich auch
in Steuerprozessen. Da wir sowohl über langjährige
Erfahrungen im ungarischem wie im internationalen Steuerrecht
verfügen, können wir unseren Klienten auch in diesem Bereich
eine ganzheitliche Beratung und Betreuung gewährleisten.
Mehrwertsteuerrückvergütung an ausländische Firmen
Wir übernehmen alle Formalitäten im Zusammenhang mit der
Rückvergütung der durch ausländische Firmen in Ungarn entrichteten
Mehrwertsteuer. Nähere Informationen
zu diesem Thema sowie das Antragsformular
zur Mehrwertsteuerrückvergütung finden Sie
selbstverständlich ebenfalls auf unserer Homepage.