Rechnungslegungssysteme
Viele unserer Mandanten verfügen in ihren Heimatländern
über gut entwickelte Rechnungslegungssysteme. Bei einer
Neuansiedlung in Ungarn benötigen sie jedoch für ihre Tochterfirmen
ein Rechnungslegungssystem, das sowohl den ungarischen
Standards als auch der Rechnungslegungspolitik der Muttergesellschaft
entspricht. Zudem muss das System in der Lage sein, Reporting-Funktionen
zu erfüllen.
Wir bei Gyarmathy&Partners unterstützen Sie beim Aufbau
von integrierten Buchhaltungssystemen. Wenn Sie ein
bereits vorhandenes Programm ihrer Unternehmensgruppe
auch in Ungarn verwenden möchten, helfen wir Ihnen, Ihre
Software an die ungarischen Standards anzupassen. Gerne
beraten wir Sie ausführlich bei allen Fragen zu den Rechnungslegungssystemen
IAS, IFRS oder US-GAAP.
Buchführung
Unsere Buchführungsleistungen richten wir ganz nach
den Bedürfnissen unserer Mandanten aus: Einige unserer
Kunden haben ihre Buchhaltung dauerhaft ausgelagert und
komplett an uns abgegeben. Für andere Unternehmen führen
wir nur solange die Bücher, bis wir ihre neu eingestellten
Mitarbeiter im Umgang mit dem integrierten Buchhaltungssystem
dahingehend geschult haben, dass sie die Buchführung
selbst übernehmen können.
Lohn- und Gehaltsabrechnung
Wenn Ihnen die Einrichtung einer eigenen Lohnbuchhaltung
für Ihr Unternehmen nicht rentabel erscheint und Ihnen absolute
Vertraulichkeit bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung
sehr wichtig ist, übernehmen wir gerne sämtliche Lohnabrechnungsdienstleistungen
für Sie. Unser Angebot umfasst alle relevanten Arbeitsschritte
von der Abrechnung der Einkommenssteuern, der Renten-
und Krankenversicherungsbeiträge und aller sonstigen
Sozialabgaben bis zur Erstellung der Steuererklärungen.
Dienstleistungen für Holdinggesellschaften
Unsere Angebote für Holdinggesellschaften richten sich
speziell an ausländische Investoren, die jene Vorteile
für sich nutzen möchten, die sich ihnen durch die besonders
günstigen ungarischen Steuerregelungen für Holdings
bieten. Aufgrund der ungarischen Gesetzgebung sind nicht
nur Einnahmen ungarischer Tochterfirmen, die aus Dividenden
stammen, sondern auch Dividenden, die diese Tochterfirmen
an ihre ausländischen Muttergesellschaften auszahlen, grundsätzlich
steuerfrei.
Zu unseren speziellen Dienstleistungen für Holdinggesellschaften
gehören sowohl die Bereitstellung eines Firmensitzes
in Ungarn als auch alle mit dem Geschäftsbetrieb des neu
gegründeten Unternehmens verbundenen Backoffice-Angebote,
inklusive Buchhaltungs- und Steuerdienstleistungen.