Verrechnungspreise
| Nachsteuern und Steuerstrafen wegen gruppeninterner Verrechnungspreise gehören heute zu den signifikantesten finanziellen Risiken international tätiger Unternehmen in Ungarn. Wir bieten unseren Mandanten eine professionelle Unterstützung bei der optimalen Gestaltung ihrer Verrechnungspreise und Dokumentationen, bei der Minderung der Risiken und der Optimierung der globalen Steuerpflicht. |
Verrechnungspreisrisiken in Ungarn
Das durch die gruppeninternen Verrechnungspreise verursachte erhöhte steuerliche Risiko ist auf die Einführung einer umfassenden Dokumentationspflicht für Verrechnungspreise im Jahr 2006 zurückzuführen.
Laut der gegenwärtigen Gesetzeslage hat eine ungarische Tochtergesellschaft, die zu einer Gruppe gehört, welche mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigt oder deren Umsatz
10 Mio. übersteigt, eine Verrechnungspreisdokumentation zu erstellen, wenn ein Leistungsaustausch mit verbundenen Unternehmen stattfindet.
Seit der Einführung der Dokumentationspflicht steht die Überprüfung der zwischen verbundenen Unternehmen verwendeten Verrechnungspreise in der Prüfungspolitik der Steuerverwaltung an vorrangiger Stelle.
Die Steuerbehörde ist in diesem Zusammenhang berechtigt, hohe Steuerstrafen und Nachsteuern zu verhängen. Besonders bemerkenswert ist die steuerbehördliche Praxis, gemäß der bei der Prüfung von inländischen verbundenen Unternehmen oftmals nicht nur die Steuerbemessungsgrundlage der einen Partei erhöht wird, sondern auch die der andern, was faktisch zu einer Doppelbesteuerung führt. Die Gefahr der Doppelbesteuerung besteht auch in Bezug auf internationale verbundene Unternehmen.
Die Steuerbehörde kann für fehlerhafte oder mangelhafte Verrechnungspreisdokumentationen schwerwiegende Sanktionen verhängen: die Steuerstrafe kann bis zu 2 Millionen Forint betragen. Diese Strafe kann entsprechend der Anzahl der Transaktionen, die mit verbundenen Unternehmen getätigten wurden, mehrmals verhängt werden.
Schutz gegen Verrechnungspreisrisiken
Es lohnt sich daher, sich schon im Vorfeld gegen die steuerlichen Risiken der Verrechnungspreise zu schützen. Ein nützliches Instrument hierfür ist die kontinuierliche Beobachtung und Auswertung der gruppeninternen Geschäftsbeziehungen (Verrechnungspreis-Risikomanagement). Falls notwendig, sollten die verwendeten Preise in Relation zu den Marktverhältnissen angepasst werden.
Es ist empfehlenswert, die Verrechnungspreise und die Verrechnungspreisdokumentation regelmäßig durch unabhängige Experten überprüfen zu lassen. So kann sichergestellt werden, dass die Verrechnungspreise den OECD-Vorschriften und der steuerbehördlichen Praxis entsprechen und dadurch die Risiken für Steuerstrafen vermindert werden.
Ein wichtiges Mittel zur Vorbeugung von Verrechnungspreisrisiken ist eine professionelle, auf einem angemessenen Rechnungslegungssystem aufgebaute Verrechnungspreisdokumentation.
Erstellung einer Verrechnungspreisdokumentation in Ungarn
Die ungarische Verrechnungspreisdokumentation sollte im Idealfall vom ausländischen Mutterunternehmen und der ungarischen Tochtergesellschaft gemeinsam, unter Einbezug von ungarischen Steuerexperten, erstellt werden.
Wir halten es für notwendig, dies hervorzuheben, weil die Verrechnungspreise in der Regel vom ausländischen Mutterunternehmen einseitig bestimmt werden. In vielen Fällen werden jedoch die Besonderheiten der ungarischen Wirtschaftsverhältnisse sowie die Praxis der ungarischen Steuerbehörden hierbei nicht berücksichtigt. Dies kann in Ungarn zu Nachsteuern und Steuerstrafen führen.
Ähnliches gilt für die Verrechnungspreisdokumentationen, die vollständig durch das ausländische Mutterunternehmen erstellt wurden. In solchen Dokumentation fehlen oftmals einige durch die ungarischen Rechtsvorschriften zwingend vorgeschriebene inhaltliche Elemente. In vielen Fällen werden die Besonderheiten des ungarischen Tochterunternehmens nicht gebührend beachtet.
Es empfiehlt sich daher, solche Verrechnungspreisdokumentationen um die Elemente zu ergänzen, die durch die ungarischen Rechtsvorschriften verbindlich vorgeschrieben sind, sowie die Besonderheiten des ungarischen Tochterunternehmens und der örtlichen Marktverhältnisse zu beachten. Dadurch kann das Risiko von Steuerstrafen vermindert werden.
Die wesentlichsten Elemente der Dokumentation sind eine ausführliche Funktionsanalyse, eine ökonomische sowie eine Marktanalyse. Das Ziel dieser Analysen ist es, die Steuerbehörde davon zu überzeugen, dass die im Unternehmen verwendeten Verrechnungspreise richtig sind. Auf Grundlage der individuellen Situation des Unternehmens werden diejenigen Faktoren untersucht, welche zur Untermauerung der beim Unternehmen verwendeten Preisbildungsmethode dienen (z. B. ökonomische Funktionen, Risiken, Marktverhältnisse, Geschäftsstrategie).
Wir erachten es ebenfalls als wichtig, dass die Verrechnungspreisdokumentation noch im Berichtsjahr oder unmittelbar nach Abschluss des Berichtsjahres erstellt bzw. aktualisiert wird. Der Grund dafür liegt darin, dass die in der Verrechnungspreisdokumentation anzuführenden Marktvergleichsdaten oftmals schon nach Ablauf eines Jahres nicht mehr zur Verfügung stehen.
Wobei können wir Ihnen behilflich sein?
Wir erstellen fachgerechte Verrechnungspreisdokumentationen für Ihr ungarisches Tochterunternehmen und überprüfen bereits vorhandene Verrechnungspreisdokumentationen. Die in der Dokumentation erfassten Daten untermauern wir durch spezielle betriebswirtschaftliche Berechnungen und Analysen, die auf den spezifischen Besonderheiten des Unternehmens basieren.
Bei der Erstellung der Dokumentation legen wir einen besonderen Schwerpunkt unserer Arbeit darauf, die angewendeten Verrechnungspreise durch Vergleichsdaten zu belegen, die für die betreffende Branche charakteristisch sind. Dies kann zum Beispiel durch einen Vergleich mit anderen Marktakteuren, eine Kostenanalyse oder eine Prüfung der Geschäftsstrategie erfolgen.
Unternehmen, welche ihre Verrechnungspreisdokumentationen selbst erstellen möchten, unterstützen wir anhand spezialisierter Fragekataloge und Beratungen im Arbeitsprozess.
Wir stehen Ihnen auch gerne für eine Überprüfung der bei der Firmengruppe verwendeten Verrechnungspreise und Preisbildungsmethoden zur Verfügung. Als unabhängige Sachverständige erstellen wir ein objektives Gutachten zu den Verrechnungspreisen. Sollten diese unseres Erachtens nicht den Marktpreisen entsprechen, unterbreiten wir Ihnen entsprechende Korrekturvorschläge.
Wir erstellen und dokumentieren APA-Anträge, d. h. Anträge auf Bestimmung des gewöhnlichen Marktpreises durch die Steuerbehörde. Ein APA bietet dem Unternehmen den Vorteil, sich sicher sein zu können, dass die Steuerbehörde die verwendeten Verrechnungspreise bzw. die verwendete Preisbildungsmethode sowohl in der Gegenwart als auch in der Zukunft akzeptiert. Wir vertreten Sie bei Verrechnungspreis-Betriebsprüfungen durch die Steuerbehörde.
Organisatorische Veränderungen (Fusion, Spaltung, Reorganisierung usw.) sind oftmals auch mit einer Neugestaltung der Geschäftsbeziehungen innerhalb der Unternehmensgruppe verbunden. Wir beraten Sie gerne bei Reorganisationen und Strukturänderungen zu allen Fragen der Neugestaltung von Verrechnungspreisen und der Gestaltung eines Kompensationssystems.
Die ideale Gestaltung der Verrechnungspreise vermindert die globalen Steuerverpflichtungen einer Unternehmensgruppe signifikant. Ein Instrument hierfür kann zum Beispiel die Verlagerung des geistigen Eigentums (Marken, Patente, usw.) in ein Land mit einem begünstigten Steuersatz und die Anwendung von Kommissionsstrukturen und risikoarmen Produktionsstrukturen in Hochsteuerländern sein. Wir erarbeiten unter Einbezug der DFK-Verbundkanzleien oder auf Wunsch Hand in Hand mit dem Steuerberater des Mutterunternehmens im Ausland Verrechnungspreis-Lösungen, welche zu einer international vorteilhaften Gesamtsteuerpflicht für die Firmengruppe führen. |