Ungarn bietet ein sehr günstiges Investitionsklima
für ausländische Unternehmen, insbesondere durch die
sehr vorteilhaften Steuerregelungen für Holdinggesellschaften.
Die ungarischen Rechtsnormen garantieren in Ungarn registrierten
Holdinggesellschaften die folgenden geldwerten Vorteile:
die von einer
ungarischen Holdinggesellschaft erhaltenen Dividenden
und
die Dividenden,
die eine ungarische Holdinggesellschaft an eine
internationale
Muttergesellschaft zahlt
sind in Ungarn grundsätzlich steuerfrei.
Eine in Ungarn eingetragene Holdinggesellschaft kann von
den innerhalb der EU bestehenden Steuervorteilen
voll profitieren. Die zwischen Ungarn und über 60 Ländern
bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen sichern Ihrem
Unternehmen darüber hinaus weitere Vorteile.
Wenn Sie weitere Informationen zur Gründung einer Holding
in Ungarn wünschen, nehmen Sie bitte einfach Kontakt zu
uns auf. Wir bei Gyarmathy&Partners bieten internationalen
Unternehmen, die beabsichtigen, eine Holdinggesellschaft
zu gründen, sowohl einen Firmensitz in Ungarn als
auch alle mit dem Geschäftsbetrieb des neu gegründeten Unternehmens
verbundenen Backoffice-Angebote, inklusive Buchhaltungs-
und Steuerdienstleistungen.