Eine deutsche Firma expandierte in Ungarn und erteilte
uns infolgedessen den Auftrag zur Wirtschaftsprüfung und
Beratung ihrer ungarischen Tochtergesellschaft. Als Wirtschaftsprüfer
wiesen wir die Unternehmensleitung darauf hin, dass das
Eigenkapital der Gesellschaft im Zuge der Investitionen
eine Entwicklung ins Negative erfahren hatte. Dies ist im
Sinne der Gläubigerschutzvorschriften gesetzeswidrig und
kann unter Umständen die Löschung der Firma aus dem Handelsregister
zur Folge haben.
Wir empfahlen unserem Mandanten, die Rechtsform seines
Unternehmens in eine Personengesellschaft umzuwandeln, für
die jene verbindlichen Vorschriften zur angemessenen Eigenkapitalausstattung
nicht gelten. Unser Klient stimmte diesem Vorschlag zu und
beauftragte uns mit der Erledigung von Rechnungslegungsaufgaben
sowie der juristischen Vertretung in allen Angelegenheiten,
die mit einer Umwandlung der Rechtsform verbunden waren.
Das Ergebnis dieser Umwandlung war die Wiederherstellung
einer gesetzeskonformen Geschäftstätigkeit der Firma. Im
Zuge unserer Beratung arbeiteten wir für das Unternehmen
eine steuerliche Konstruktion aus, die es dem deutschen
Eigentümer bei einer späteren Rentabilität ermöglicht, den
Gewinn durch die Zahlung einer Steuer von 15 % auf globaler
Ebene aus der Firma abzuführen.