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Senkung der globalen Steuerbelastung für einen deutschen Unternehmer

Eine deutsche Firma expandierte in Ungarn und erteilte uns infolgedessen den Auftrag zur Wirtschaftsprüfung und Beratung ihrer ungarischen Tochtergesellschaft. Als Wirtschaftsprüfer wiesen wir die Unternehmensleitung darauf hin, dass das Eigenkapital der Gesellschaft im Zuge der Investitionen eine Entwicklung ins Negative erfahren hatte. Dies ist im Sinne der Gläubigerschutzvorschriften gesetzeswidrig und kann unter Umständen die Löschung der Firma aus dem Handelsregister zur Folge haben.

Wir empfahlen unserem Mandanten, die Rechtsform seines Unternehmens in eine Personengesellschaft umzuwandeln, für die jene verbindlichen Vorschriften zur angemessenen Eigenkapitalausstattung nicht gelten. Unser Klient stimmte diesem Vorschlag zu und beauftragte uns mit der Erledigung von Rechnungslegungsaufgaben sowie der juristischen Vertretung in allen Angelegenheiten, die mit einer Umwandlung der Rechtsform verbunden waren.

Das Ergebnis dieser Umwandlung war die Wiederherstellung einer gesetzeskonformen Geschäftstätigkeit der Firma. Im Zuge unserer Beratung arbeiteten wir für das Unternehmen eine steuerliche Konstruktion aus, die es dem deutschen Eigentümer bei einer späteren Rentabilität ermöglicht, den Gewinn durch die Zahlung einer Steuer von 15 % auf globaler Ebene aus der Firma abzuführen.


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