Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte ┃ Wirtschaftskanzlei in Ungarn

Fallstudien aus unserem Arbeitsalltag

Das effiziente Zusammenarbeiten unserer Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte zeigen wir Ihnen gern anhand einiger Beispiele aus unserem Arbeitsalltag, an denen erkennbar wird, wie  Mandanten von unseren interdisziplinären Lösungen profitieren.

Fallstudie:

Wirtschaftliche Mobilität: Eine Schweizer Firma in Ungarn

Ein mittelständischer Hersteller elektronischer Bauteile mit Firmensitz in der Schweiz unterhielt über mehrere Jahre  eine Geschäftsbeziehung mit ungarischen Herstellern und Subunternehmern, bevor  er entschied, ein eigenes Werk in Ungarn zu errichten.

Vor dem Beginn des neuen Projekts suchte uns die Firmenleitung auf und wir berieten sie im Zusammenhang mit der geplanten Werksgründung aus rechtlicher und steuerlicher Sicht sowie zu allen Fragen der Rechnungslegung. Eine holdingartige Firmenstruktur erwies sich am Ende der Beratung aus Gründen der Steueroptimierung als die effektivste Gesellschaftsform für diesen Mandanten. Im Anschluss an die Beratungsgespräche nahm unsere Rechtsanwaltskanzlei die Gründung des ungarischen Tochterunternehmens vor und ließ das Unternehmen in das Firmenregister eintragen. Die Firma vertraute uns nun zusätzlich den Bereich der Wirtschaftsprüfung an.

Im Zuge der Firmengründung waren wir beratend bei der Ausgestaltung des Mietvertrags für das Betriebsgebäude tätig, wir erstellten die mit den Arbeitnehmern abzuschließenden entsprechenden Arbeitsverträge und unterstützten das neu gegründete Unternehmen bei allen anfallenden wirtschaftsrechtlichen Fragen. Die Firmenleitung beauftragte uns zudem mit der Ausgestaltung des Rechnungslegungssystems der Gesellschaft sowie mit der Steuerberatung.

Das Tochterunternehmen arbeitete über zwei Jahre lang erfolgreich, bis – infolge einer Reorganisation – ihr wichtigster Kunde aus logistischen Gründen forderte, die Herstellung von Bauteilen zu einem großen Teil in die Türkei umzulagern. Das Mutterunternehmen  in der Schweiz folgte der Aufforderung ihres Kunden und beschloss die Auflösung der ungarischen Werksniederlassung. Einen geringen Teil der in Ungarn verbliebenen Herstellung übertrug die Firma einem südungarischen Subunternehmer.

Während die Firma die Verlegung der Fertigung vollzog, erledigte unsere Kanzlei im Auftrag des Mandanten die Auflösung aller Verträge des ungarischen Tochterunternehmens, einschließlich der schrittweisen Entlassung der Mitarbeiter. Parallel zu der Aufhebung der Verträge und anderer Verpflichtungen leiteten wir ein freiwilliges Endabrechnungsverfahren am zuständigen Gericht für Handelsregisterfragen ein.

Die Auflösung des ungarischen Tochterunternehmens dieses Schweizer Herstellers wurde reibungslos durchgeführt. Die Stammfirma in der Schweiz arbeitet nach wie vor gewinnbringend mit ihrer neu gegründeten Werksanlage in der Türkei sowie mit zahlreichen Subunternehmern.

Fallstudie:

Verborgene Steuerpflichten beim Verkauf eines Unternehmens

Das ungarische Tochterunternehmen eines unserer ausländischen Firma agierte bereits seit mehreren Jahren erfolgreich auf dem Markt, als seine Eigentümer beschlossen, das Unternehmen an einen ihrer Konkurrenten zu verkaufen. Sie erteilten uns den Auftrag, ihre zum Verkauf stehende Firma eingehend zu prüfen, um eventuelle mit dem Verkauf der Firma verbundene Risiken zu vermeiden. Vonseiten des Käufers wurde es zur vertraglichen Bedingung gemacht, dass der Aktienkaufvertrag eine Verfügung enthalten sollte, nach der unser Mandant für alle diejenigen Verbindlichkeiten haftet, die dem Käufer aus dem Zeitraum vor dem Aktienkauf nachträglich entstehen.

Wir fertigten daraufhin eine Due Dilligence-Studie an und stellten fest, dass der Firmenverkauf erhebliche Risiken für unseren Kunden barg, da einige Steuerrechtsnormen falsch angewendet worden waren. Das hätte im Falle einer Prüfung durch die Steuerbehörden die Zahlung einer hohen Steuerstrafe zur Folge gehabt. Wir teilten unserem Mandanten dieses mit und empfahlen ihm angemessene Schritte für eine Eigenrevision der falsch verrechneten Steuer mit dem Ziel einer Beseitigung dieses Risikos.

Unser Mandant konnte das Aktienpaket nach der Durchführung der Eigenrevision mit minimierten Steuerrisiken an den Käufer übergeben.

Fallstudie:

Aufhebung des Veräusserungsverbotes einer Immobilie, Senkung der Steuerbelastung

Ein ausländischer Investor kaufte gemeinsam mit seinen Geschäftspartnern eine wertvolle Immobilie in Ungarn. Es wurde  eine Immobilienentwicklungsgesellschaft gegründet, die infolge beträchtlicher Investitionen einen starken Wertzuwachs der Immobilie erfuhr. Dies hatte jedoch als negativen Begleitumstand ein kompliziertes Geflecht von Verträgen zwischen der Immobilienentwicklungsgesellschaft und den Geschäftspartnern zur Folge.

Als der Investor beabsichtigte, seinen Eigentumsanteil an der Immobilie wieder abzustoßen,  beauftragte er uns daher mit der Betreuung der Abwicklung des Verkaufs aus rechtlicher sowie aus steuerlicher Sicht.

Im Zuge der Verkaufsabwicklung stellten wir fest, dass bei der Immobilie ein behördliches Veräußerungsverbot in Kraft getreten war. Wir informierten unseren Mandanten des weiteren darüber, dass ihn die mit der Immobilienentwicklungsgesellschaft bestehenden Verträge im Falle eines Verkaufs seines Anteils weiterhin binden würden. Eine erfolgreiche Veräußerung der Immobilie zugrundelegend, rechneten wir aus, dass unseren Mandanten wegen des enormen Wertzuwachses der Immobilie eine beträchtliche Steuerbelastung bevorstehen würde.

Wir erstellten für unseren Mandanten daraufhin einen Plan, in dem die zwischen der Immobilienentwicklungsgesellschaft und ihren Gesellschaftern bestehenden Verträge umstrukturiert wurden. Das diente nicht nur den Interessen unseres Kunden, sondern bot zusätzlich auch Vorteile für die übrigen Gesellschafter, da die bestehenden Verträge lediglich kurzfristige Lösungen enthielten und nicht durch eine längerfristige Steuerplanung fundiert waren.

Im Auftrag unseres Mandanten führten wir die Verhandlungen über die Vertragsumgestaltung zwischen den Geschäftspartnern und der Immobilienentwicklungsgesellschaft. Die neuen Verträge entbanden unseren Kunden von allen zukünftigen Verpflichtungen im Falle des Verkaufs der Immobilie. Die von uns erarbeitete Regelung stellte den Wertzuwachs der Immobilie auf eine andere rechtliche Grundlage, die für unseren Mandanten eine Senkung der Steuerpflicht zur Folge hatte.

Parallel zu diesen Vertragsaushandlungen führten wir Verhandlungen mit den Behörden, als deren Ergebnis das Veräußerungsverbot zeitweilig aufgehoben wurde und man unserem Mandanten den Verkauf der Immobilie schließlich genehmigte. Das Resultat unserer Arbeit war ein erfolgreicher Immobilienverkauf unseres Mandanten und das Erwirken einer bedeutenden Senkung seiner Steuerbelastung.

Fallstudie:

Digitale ERP, Buchhaltungs- und Steuersysteme

Unsere Auftraggeberin ist die ungarische Tochtergesellschaft eines großen internationalen technischen Fertigungsunternehmens. Die weltweiten Aktivitäten des Konzerns, einschließlich der ungarischen Tochtergesellschaft, stützen sich auf eine firmeneigene ERP-Software. Bei einer internen System-Steuerprüfung stellten wir fest, dass ihr digitales System eine bestimmte Art von massengenerierten Geschäftstransaktionen falsch behandelte.

Wir halfen der Firma, den Fehler zu korrigieren, und zwar in einem ersten Schritt durch den Einsatz einer temporären Compliance-Lösung, bis in einem zweiten Schritt die ERP-Software auf der Grundlage unserer Beratung neu parametrisiert werden konnte. Gleichzeitig unterstützten wir die Tochtergesellschaft bei der nachträglichen Korrektur ihrer Steuererklärungen. In der Folge konnte unser Mandant erhebliche Steuerstrafen vermeiden.

Fallstudie:

Erhöhung der Rentabilität eines Unternehmens durch Umschichtung der Kosten

Eine Medienagentur vertraute uns die Wirtschaftsprüfung ihres Unternehmens an. Bei der Jahresabschlussprüfung wurde offenbar, dass das interne Kostenverrechnungssystem dieser Firma unzulänglich war. Die Mängel des Systems hatten zur Folge, dass Kosten, die im Zusammenhang mit  Kundenprojekten entstanden waren und welche die Agentur eigentlich ihren Kunden hätte in Rechnung stellen müssen, als interne  Kosten der Agentur selbst abgerechnet worden waren.

Nachdem wir diesen Fehler erkannt hatten, unterstützten wir unseren Mandanten bei der Durchführung von Veränderungen im internen Abrechnungssystem und überprüften alle kundenbezogenen Kosten des Unternehmens in dem betreffenden Berichtsjahr. 

Infolgedessen stellte die Medienagentur ihren Kunden die rückständigen Kosten nachträglich in Rechnung. Die so entstandenen Mehreinnahmen führten im betreffenden Geschäftsjahr zu einer prozentualen Steigerung des Geschäftsergebnisses des Unternehmens in zweistelliger Höhe.

Fallstudie:

Erfolgreiche innenbetriebliche Erfolgskontrolle aus Übersee

Eine internationale Handelsfirma aus Übersee beschloss, ein Tochterunternehmen in Ungarn zu gründen und erteilte uns den Auftrag zur Übernahme der juristischen Vertretung sowie aller Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsaufgaben für die neu gegründete Gesellschaft. In Zusammenarbeit mit den ausländischen Steuerberatern des Unternehmens gestalteten wir eine Betriebsform aus, die aus rechtlicher und steuerlicher Sicht am besten für diesen Fall geeignet war, und leiteten die Gründung der Firma ein.

Die Unternehmensvertreter aus Übersee stellten einen erfahrenen Leiter für die Niederlassung in Ungarn ein, den sie im Ausland eingewiesen hatten. Die ausländischen Direktoren vertrauten ihrem Mitarbeiter den Aufbau des gesamten Geschäftsbetriebs in Ungarn an. Aufgrund immenser Geldbewegungen war der neue Niederlassungsleiter mit einer großen Verantwortung betraut, die für die Firma ein erhebliches Risiko bedeutete.

Im Hinblick auf eine Minimierung dieses Risikos erteilte unser Mandant uns einen Sonderauftrag zur ständigen finanziellen Kontrolle ihres leitenden Angestellten. Während unserer Überprüfungen konnten wir in zahlreichen Fällen Fehler des Managers erkennen und deren umgehende Korrektur veranlassen. Innerhalb weniger Wochen lag es für uns auf der Hand, dass der Leiter der ungarischen Niederlassung seinen Aufgaben nicht im Sinne unseres Mandanten nachkam. Unseren Ergebnissen und Einschätzungen pflichtete auch die Zentrale aus Übersee bei und entließ ihren Niederlassungsleiter. 

Anschließend beauftragte die Gesellschaft einen neuen, ungarischen Manager, der sich als effizient und zuverlässig erwies und seine Arbeit zur vollen Zufriedenheit der ausländischen Muttergesellschaft erledigte. Durch die Tätigkeit des neuen Leiters stabilisierte sich die Geschäftstätigkeit der Firma und konnte weiterhin erfolgreich ausgebaut werden. Aufgrund ihrer Erfahrungen baute die Stammfirma auch in Ungarn ihr eigenes Kontrollsystem aus. Das Unternehmen arbeitet weiterhin erfolgreich und gewinnbringend auf dem Weltmarkt. Unsere Gesellschaft ist nach wie vor mit der Wirtschaftsprüfung und Beratung für das Unternehmen betraut.

Fallstudie:

Missbrauch des Vertretungsrechts einer Firma

Unser Mandant, ein ausländischer Geschäftsmann, erwarb zahlreiche Immobilien in Ungarn, die er über eine ortsansässige Firma in seinem Besitz hielt. Diese Firma stand zu einem geringen Anteil im Besitz eines ausländischen Investitions- und Geschäftspartners unseres Mandanten, der die Firma in Investitionsfragen beriet und zugleich deren Geschäftsführung innehatte.

Zwischen den beiden Geschäftspartnern kam es zu Meinungsverschiedenheiten, in deren Folge der geschäftsführende Partner den Großteil der Immobilien eigenmächtig von einem Immobiliensachverständigen schätzen und ohne Kenntnis unseres Mandanten aus dem Besitz der gemeinsamen Firma auf seinen eigenen Namen überschreiben ließ. Der Kauf der Immobilien geschah zudem zu einem unangemessen geringen Preis, der jedoch von dem Sachverständigen festgelegt worden war. Die Änderung im Eigentumsrecht an den Immobilien wurde vom Grundbuchamt eingetragen.

Der Mandant erteilte unserer Rechtsanwaltskanzlei den Auftrag zum Rückerwerb des Eigentumsrechtes an den betreffenden Immobilien. Wir leiteten infolgedessen ein Zivilprozessverfahren ein und strengten überdies mehrere behördliche Verfahren gegen den Geschäftspartner an. Nach diesen rechtlichen Schritten zeigte sich die Gegenseite schließlich bereit, den ursprünglichen Zustand der Zusammenarbeit mit unserem Mandanten wiederherzustellen. 

Nachdem die eigentumsrechtliche Situation wieder in ihren  Ausgangszustand zurückversetzt worden war, erarbeiteten wir für unseren Kunden eine Rechtsschutzregelung aus, die einen erneuten Missbrauch ausschließt.

Fallstudie:

Senkung der globalen Steuerbelastung für einen deutschen Unternehmer

Eine deutsche Firma expandierte in Ungarn und erteilte uns infolgedessen den Auftrag zur Wirtschaftsprüfung und Beratung ihrer ungarischen Tochtergesellschaft. Als Wirtschaftsprüfer wiesen wir die Unternehmensleitung darauf hin, dass das Eigenkapital der Gesellschaft im Zuge der Investitionen eine Entwicklung ins Negative erfahren hatte. Dies ist im Sinne der Gläubigerschutzvorschriften gesetzeswidrig und kann unter Umständen die Löschung der Firma aus dem Handelsregister zur Folge haben.

Wir empfahlen unserem Mandanten, die Rechtsform seines Unternehmens in eine Personengesellschaft umzuwandeln, für die jene verbindlichen Vorschriften zur angemessenen Eigenkapitalausstattung nicht gelten. Unser Klient stimmte diesem Vorschlag zu und beauftragte uns mit der Erledigung von Rechnungslegungsaufgaben sowie der juristischen Vertretung in allen Angelegenheiten, die mit einer Umwandlung der Rechtsform verbunden waren.

Das Ergebnis dieser Umwandlung war die Wiederherstellung einer gesetzeskonformen Geschäftstätigkeit der Firma. Im Zuge unserer Beratung arbeiteten wir für das Unternehmen eine  steuerliche Konstruktion aus, die es dem deutschen Eigentümer bei einer späteren Rentabilität ermöglicht, den Gewinn durch die Zahlung einer wesentlich geringeren Steuer auf globaler Ebene aus der Firma abzuführen.

Fallstudie:

Digitale Lösung für die Rechnungsausstellung und Mehrwertsteuererklärungen  

Unser Mandant, ein mittelständisches ausländisches Unternehmen, benötigte eine digitale Lösung zur Ergänzung seines ERP-Systems. Das Ziel war, Rechnungen mit ungarischer Mehrwertsteuer rechtskonform zu erstellen, diese als digitale Daten an die ungarische Steuerbehörde zu senden sowie Mehrwertsteuererklärungen zu generieren.

Im Rahmen dieses Auftrags haben wir mehrere digitale Lösungen evaluiert und unseren Mandanten dabei unterstützt, die Technologie zu implementieren, die den Besonderheiten seiner Situation am besten Rechnung trug und ein optimales Ergebnis lieferte.



Wir sind bestrebt, zum Wertschöpfungsprozess unserer Mandanten beizutragen, indem wir ihre Ziele verstehen und sie dabei unterstützen, diese zu erreichen.


In unseren Fallstudien veranschaulichen wir  anhand einiger Beispiele, wie wir uns für unsere Auftraggeber täglich einsetzen und welche Vorteile wir für sie erzielen.


A member firm of DFK International a worldwide association of independent accounting firms and business advisers



Akkreditierungen