In unserer Broschüre finden Sie eine kompakte und praxisnahe Zusammenfassung über über das wirtschaftliche Umfeld in Ungarn. Wir informieren über Aspekte des wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Umfelds sowie weitere Fragen, die bei der Firmengründung in Ungarn von Interesse sind, wie beispielsweise die Gesellschaftsformen, die Handelsregistereintragung und die wichtigsten Fakten zur Besteuerung.
Da ausländische Unternehmen nicht immer eine ständige Niederlassung vor Ort benötigen, um in Ungarn Geschäfte zu tätigen, beschreiben wir auch die bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen, die Regeln des grenzüberschreitenden Versandhandels und die Möglichkeit der Umsatzsteuerregistrierung. Lesen Sie weiter in „Doing Business in Hungary” (auf Englisch).
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Ausländische Unternehmen mit Sitz nicht nur in der Europäischen Union, sondern auch in Drittländern können sich in Ungarn für die Mehrwertsteuer anmelden. In bestimmten Fällen ist die Registrierung für die Mehrwertsteuer obligatorisch, während sich einige Unternehmen freiwillig anmelden, um die ungarische Mehrwertsteuer zurückfordern zu können, die sie im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit entrichtet haben.
Die Anmeldung für die Mehrwertsteuer ist obligatorisch, wenn die Lieferung der ausländischen Gesellschaft gemäß dem ungarischen Mehrwertsteuergesetz in Ungarn erfolgt und der Reverse-Charge-Mechanismus nicht gilt.
Ausländische Unternehmen können sich jedoch auch freiwillig registrieren lassen, um die ungarische Mehrwertsteuer rechtzeitig zurückfordern zu können. Dies kann eine gute Alternative im Vergleich zum allgemeinen Mehrwertsteuererstattungsverfahren für Nicht-EU-Länder sein, bei dem Unternehmen aus Liechtenstein, der Schweiz, Norwegen und Serbien die ungarische Mehrwertsteuer in einem relativ langwierigen und komplizierten Prozess zurückfordern können. Lesen Sie weiter in unserem Artikel in News&Insights.
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Durch die Bildung einer Steuergruppe können Unternehmen von der Konsolidierung ihrer Steuerbemessungsgrundlage und der Reduzierung ihres Verrechnungspreisrisikos profitieren.
Die Gruppenbesteuerung kann im Allgemeinen von mindestens zwei verbundenen in Ungarn steuerlich ansässigen Unternehmen gewählt werden, die durch ein direktes oder indirektes Stimmrecht von mindestens 75 Prozent verbunden sind. Beispiele hierfür könnten zwei ungarische Unternehmen sein, die eine vertikale Gruppe bilden, oder mehrere ungarische Tochterunternehmen, die einer internationalen Unternehmensgruppe angehören.
Um sich für die Gruppenbesteuerung anmelden zu können, müssen Unternehmen auch einige weitere Bedingungen erfüllen. So können Körperschaftsteuersubjekte eine Steuergruppe bilden, wenn sie denselben Bilanzstichtag anwenden und ihre Finanzberichte nach ungarischem GAP oder IFRS erstellen. Die Rechnungswährung der Gruppenmitglieder kann unterschiedlich sein, z. B. Euro gegenüber ungarischem Forint. Ein Steuerpflichtiger darf gleichzeitig nur an einer Steuergruppe teilnehmen. Lesen Sie weiter in unserem Artikel in News&Insights (auf Englisch).
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Die ungarische Steuerbehörde setzt zunehmend auf digitalisierte Systeme, um Informationen über Unternehmen und bestimmte Steuerbereiche zu erhalten. Von digitalen Systemen empfangene Daten werden ausgewertet und Risikoprofile erstellt, was zu einer erhöhten Wahrscheinlichkeit von Steuerprüfungen für die betroffenen Steuerzahler führt. Zu den Risikobereichen, die normalerweise von der Steuerbehörde entdeckt werden, gehören Mehrwertsteuer, Beschäftigungssteuern, Verrechnungspreise, Körperschaftsteuer, F & E und Internetverkäufe, um nur einige der bekanntesten Hotspots zu nennen.
Das Hauptrisiko von Steuerprüfungen in Ungarn liegt am häufigsten in der Mehrwertsteuer, die mit 27 Prozent die höchste in Europa ist. In einigen Fällen führen Mehrwertsteuerprüfungen zu Ergebnissen, bei denen die angefallene Mehrwertsteuer aufgrund der zugrunde liegenden ungarischen Gesetzgebung am Ende des Prozesses nicht erstattet werden kann. Ungarn ist auch bekannt für ziemlich drakonische Steuerbußgelder zwischen 50 und 200 Prozent sowie für weitere Sanktionen. Daher ist die Einhaltung von Steuervorschriften ein wichtiges Element des allgemeinen Risikomanagements bei der Führung eines Unternehmens in Ungarn.
In der Regel werden Steuerzahler schriftlich über den Beginn der Prüfung informiert. Die Prüfung kann durch Einsichtnahme in die Unterlagen des Steuerpflichtigen in den Räumlichkeiten der Steuerbehörde oder als Prüfung vor Ort erfolgen. Die Behörde kann die Dokumentation und die Computersysteme des Steuerzahlers prüfen und den Vertreter des Unternehmens, seine Geschäftspartner und Mitarbeiter um Informationen bitten.
In jedem Fall ist es ratsam, dass der Steuerzahler aktiv am Steuerprüfungsprozess teilnimmt. Der Steuerpflichtige hat das Recht, bei der Durchführung der Prüfung anwesend zu sein und eine Erklärung abzugeben, die in das Protokoll der Prüfung einzutragen ist. Lesen Sie weiter in unserem Artikel in News&Insights (auf Englisch).
Wir sind bestrebt, zum Wertschöpfungsprozess unserer Mandanten beizutragen, indem wir ihre Ziele verstehen und sie dabei unterstützen, diese zu erreichen.
In unseren Fallstudien veranschaulichen wir anhand einiger Beispiele, wie wir uns für unsere Auftraggeber täglich einsetzen und welche Vorteile wir für sie erzielen.
A member firm of DFK International a worldwide association of independent accounting firms and business advisers
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Kompetenz, der Unternehmen vertrauen.
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Unsere Buchführungsleistungen sind exakt auf die Bedürfnisse unserer Mandanten zugeschnitten. Viele unserer Mandanten haben ihre ungarische Buchhaltung und Bilanzierung dauerhaft an uns ausgelagert, um von einer effizienten und professionellen Abwicklung zu profitieren. Andere Unternehmen nutzen unsere Unterstützung nur vorübergehend, bis ihr internes Team vollständig geschult ist und die ungarische Finanzbuchhaltung eigenständig übernehmen kann.
Als beratungsorientierte Wirtschaftskanzlei bieten wir weit mehr als klassische Treuhandservices. Wir arbeiten mit einer etablierten, vollständig digitalen Buchhaltungsplattform eines renommierten Herstellers, die in Deutschland, Österreich und der Schweiz erfolgreich im Einsatz ist. Wir übernehmen den gesamten Buchführungs-, Bilanzierungs- und Reporting-Prozess und liefern regelmäßige, präzise Reports im gewünschten Dateiformat, darunter Excel, CSV oder XML. Für zahlreiche Mandanten optimieren wir den Workflow, indem wir die Daten direkt in ihr ERP-System hochladen, sodass sie jederzeit aktuelle Finanzinformationen abrufen können.
Eine enge, transparente Kommunikation ist für uns essenziell. Unsere erfahrenen Experten stehen Ihnen regelmäßig zur Verfügung – auf Wunsch auch in englischer Sprache. So gewährleisten wir eine reibungslose Zusammenarbeit und eine Buchhaltung, die sich nahtlos in Ihre Geschäftsprozesse integriert.
Unsere vollständig digitalisierte Buchhaltungsplattform optimiert das Finanzmanagement für Unternehmen jeder Größe. Dank eines cloudbasierten Systems erhalten unsere Mandanten in Echtzeit Zugriff auf ihre Buchhaltungsdaten, wodurch höchste Genauigkeit, Transparenz und Effizienz gewährleistet werden. Zudem sorgt die nahtlose Integration von Steuer-Compliance-Funktionen dafür, dass unsere Steuerberater die gesetzlichen Anforderungen unserer Mandanten mittels digitaler Daten direkt aus der Buchhaltung erfüllen können.
Ein weiterer Vorteil unserer digitalen Buchhaltungsplattform ist die Möglichkeit, detaillierte Finanzberichte nach individuellen Anforderungen abzurufen. Diese Berichte bieten wertvolle Einblicke in Cashflow, Rentabilität und die finanzielle Gesamtsituation und unterstützen fundierte Geschäftsentscheidungen.
Darüber hinaus ermöglicht die Plattform eine flexible und digitale Zusammenarbeit zwischen unseren Mandanten und ihren Buchhaltern. Durch eine zentrale Lösung für Dokumentenaustausch und direkte Kommunikation mit unseren Buchhaltungsexperten wird die Effizienz der Arbeitsabläufe erheblich gesteigert. Ob Lohnbuchhaltung, Steuererklärungen oder Finanzplanung – unsere Mandanten profitieren von einer sicheren, zuverlässigen und skalierbaren Buchhaltungslösung, die exakt auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Während die meisten Unternehmen in Ungarn ihre Bücher in ungarischen Forint führen, kann dies für viele international tätige Unternehmen ein klarer Nachteil sein. Wir beraten Sie gerne zur Optimierung Ihrer Buchhaltungswährung und stellen Ihr Buchhaltungssystem von HUF auf die funktionale Währung Ihrer Wahl um, sei es EUR, USD, CHF oder eine andere Währung.
Wir bei Gyarmathy&Partners unterstützen Sie beim Aufbau von integrierten Rechnungslegungs- und Berichterstattungssystemen für Ihr ungarisches Tochterunternehmen. Wenn Sie ein bereits vorhandenes Programm ihrer Unternehmensgruppe auch in Ungarn zur Finanzbuchhaltung, Bilanzierung, bzw. zum Reporting verwenden möchten, helfen wir Ihnen, Ihre Software an die ungarischen Standards anzupassen.
Wir beraten Sie gerne bei allen Fragen zu den Besonderheiten des ungarischen Bilanzwesens, wie z.B. die Kalkulationen von EBIT und Dividenden, sowie zur Anwendung von IFRS und US-GAAP.
Wenn Ihnen die Einrichtung einer eigenen Lohnbuchhaltung für Ihr Unternehmen nicht rentabel erscheint und Ihnen absolute Vertraulichkeit bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung wichtig ist, übernehmen wir gerne sämtliche Lohnabrechnungsaufgaben für Sie. Dies ist eine große administrative Entlastung sowohl für kleinere Tochtergesellschaften als auch für größere Unternehmen, die zur Auszahlung von Sozialversicherungs- und Mutterschaftsgeldern verpflichtet sind. Unsere Experten erfüllen die besonderen gesetzlichen Anforderungen an Lohnbuchhalter von Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitern.
Während wir uns um Ihre gesamte Lohnbuchhaltung kümmern, kann sich Ihr Unternehmen auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Zusätzlich zum regelmäßigen Reporting liefern wir eine monatliche E-Banking-Datei für die Zahlung von Gehältern, Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. So erledigen Sie die Überweisung von Löhnen und Steuern mit wenigen Klicks in Ihrem E-Banking-System.
Unsere Dienstleistungen umfassen die Erledigung sämtlicher lohnbezogenen Steuererklärungen, Meldungen an die Renten- und Krankenkassen sowie anderer obligatorischer staatlicher Abgaben. Die meisten unserer Mandanten, die ihre Buchhaltung und Berichterstattung an uns auslagern, beauftragen uns auch mit der Lohnbuchhaltung.
Als Arbeitgeber können Sie die zu erwartenden Lohnkosten mithilfe unseres Gehaltsrechners vorauskalkulieren und einschätzen.
Unsere Firmensitz-Dienstleistungen richten sich speziell an Unternehmen, die in Ungarn keinen eigenen Hauptsitz benötigen. Wir bieten Ihnen einen offiziellen Firmensitz im Stadtzentrum von Budapest und übernehmen die mit der Firmengründung und dem Geschäftsbetrieb des Unternehmens verbundenen administrativen und Backoffice-Aufgaben.
Selbstverständlich erledigen wir Ihnen gerne die Eintragung des neuen Firmensitzes ins Handelsregister oder die gesamte Handelsregistereintragung im Falle einer neuen Firmengründung in Ungarn. Diese Dienstleistungen richten sich als ergänzender Service an Mandanten, die unsere Outsourcing Buchhaltungs- und Steuerberatungsleistungen in Anspruch nehmen.
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