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Kündigung bei Ablehnung der COVID-Impfung?

Rechtfertigt die Ablehnung der COVID-Impfung die Kündigung durch den Arbeitgeber?

 

In Umfragen zur COVID-Impfung gaben zahlreiche Befragte auch in Ungarn an, dass sie es nicht beabsichtigen, sich gegen COVID impfen zu lassen. Welche Möglichkeiten dem Arbeitgeber zur Verfügung stehen, wenn ein Arbeitnehmer die Impfung ablehnt, erörtern wir im Folgenden.

Die Umsetzung der Anforderungen für einen sicheren Arbeitsplatz liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers gemäß Arbeitsschutzgesetz. Demnach ist der Arbeitgeber verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmenden vor COVID-Infektionen bei der Arbeit und generell am Arbeitsplatz in Hinblick auf Drittpersonen zu ergreifen.

Zu den oben genannten Sicherheitsmaßnahmen am Arbeitsplatz gehören neben der Einhaltung der Hygienevorschriften auch die zeitliche und räumliche Trennung der Arbeitnehmer, die Einführung eines Home-Office und das regelmäßige Testen. In einigen Berufen kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmenden auch ohne eine besondere gesetzliche Grundlage eine COVID-Impfpflicht vorschreiben, wenn dies für die Sicherheit unentbehrlich ist, z. B. für Beschäftigte im Gesundheitswesen im Umgang mit immungeschwächten Patienten.

COVID-Impfung am Arbeitsplatz kann obligatorisch gemacht werden

Gemäß einer im November 2021 verabschiedeten Gesetzesänderung sind nun alle Arbeitgeber befugt, ihren Arbeitnehmern COVID-Impfungen verbindlich vorzuschreiben. Ab 16. Dezember 2021 können Arbeitnehmer, die der Impfpflicht nicht nachkommen, erstmals bis zu 12 Monate unbezahlt beurlaubt werden.

Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer elektronisch, per E-Mail oder schriftlich mit einer Frist von 45 Tagen über die Impfpflicht zu informieren. Ein Arbeitnehmer, dem aus medizinischen Gründen keine Impfung empfohlen wird und dies durch ein ärztliches Gutachten belegt wird, kann nicht zur Impfpflicht gezwungen werden.

Kommt der Arbeitnehmer der Impfpflicht nicht nach, kann er für maximal 12 Monate in unbezahlten Urlaub gesandt werden, wonach der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung kündigen kann.

Die Auferlegung einer Impfpflicht stellt einen schwerwiegenden Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Arbeitnehmer dar, und die oben geschilderten arbeitsrechtlichen Konsequenzen können zu Rechtsstreitigkeiten führen. Für Arbeitgeber lohnt es sich daher, unter Einbindung von Arbeitssicherheits- und epidemiologischen (medizinischen) Experten zu ermitteln, in welchen Berufen die Impfpflicht vorgeschrieben werden sollte.

Eine obligatorische COVID-Impfung für alle Bürger ist weiterhin unwahrscheinlich

Gegenwärtig ist es in Ungarn nicht absehbar, dass eine COVID-Impfpflicht flächendeckend allen Bürger auferlegt werden wird, da dies dem grundlegenden verfassungsmäßigen Menschenrecht der Selbstbestimmung widerspräche. Diese Rechtsauffassung hat sich jedoch international während der Pandemie geändert, indem mehrere europäische Staaten eine Impfflicht eingeführt haben. Im Januar 2021 kündigte die ungarische Regierung an, keine obligatorische COVID-Impfung einführen zu wollen. Diese politische Aussage gewinnt insbesondere vor dem Hintergrund der nächsten Parlamentswahlen von 2022 an Bedeutung.

In diesem Zusammenhang ist noch den Fall Vavricka erwähnenswert. Im April 2021 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg im Fall Vavricka entschieden, dass Eltern in der Check-Republik zurecht gesetzlich verpflichtet sind, ihre Kinder gegen Polio, Hepatitis und Tetanus impfen zu lassen. Die genannte Entscheidung, unterstützt durch die Interventionen Frankreichs, Deutschlands und der Slowakei, könnte den Regierungen eine theoretische Möglichkeit eröffnen, eine COVID-Impfpflicht vorzuschreiben, sofern diese eine angemessene und verhältnismäßige Maßnahme zum Schutz der Interessen der gesamten Gesellschaft darstellt. Die Entscheidung des Gerichtshofs basierte auf einem Fall, in dem der Staat nicht berechtigt war,  bei Verweigerung der Impfung Zwangsmaßnahmen anzuwenden.

Bei Fragen zu diesen und anderen Themen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
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