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Gesetz zur künstlichen Intelligenz

Erfolgreich durch das KI-Gesetz: Der 3-Schritte-Plan für Unternehmen

 

Das KI-Gesetz der Europäischen Union setzt neue Maßstäbe für Transparenz, Ethik und Sicherheit im Umgang mit Künstlicher Intelligenz. Unsere praxisorientierten Empfehlungen unterstützen Unternehmen in einem komplexen regulatorischen Umfeld, wenn sie kommerzielle KI-Lösungen für allgemeine Zwecke nutzen.

Im ersten Schritt zur Implementierung der KI-Compliance sollten Unternehmen ihre Position im KI-Ökosystem bestimmen. Die meisten Frimen, die KI nutzen, aber nicht maßgeblich entwickeln, zählen zu den „Betreibern“ im Sinne des KI-Gesetzes. Ihre zentrale Aufgabe ist es, die Kontrolle, Datenqualität und Transparenz beim Einsatz von KI sicherzustellen.

Schritt 1: KI-Inventar und Klassifizierung


Unternehmen sollten ihre KI-Systeme identifizieren und in die vier Risikokategorien einordnen, die im EU KI-Gesetz definiert sind: minimal, begrenzt, hoch und inakzeptabel.

  • Minimalrisiko umfasst Tools wie Spam-Filter und Textvorschläge.
  • Begrenztes Risiko betrifft Chatbots und Empfehlungssysteme.
  • Hochrisiko-Anwendungen umfassen KI-gesteuerte Rekrutierung, medizinische Geräte und autonome Fahrzeuge.
  • Inakzeptables Risiko bezieht sich auf Systeme wie soziale Bewertungssysteme oder biometrische Identifikation in öffentlichen Räumen.

Die Erstellung und regelmäßige Aktualisierung eines KI-Inventars ist entscheidend für die Einhaltung der Vorschriften und den verantwortungsvollen Umgang mit KI.

Schritt 2: Bewusstsein und menschliche Aufsicht


Alle Mitarbeitenden sollten in der Funktionsweise von KI, Risikomanagement und ethischen Leitlinien geschult werden, um einen verantwortungsvollen Umgang mit KI sicherzustellen. Die Schulung sollte KI-Operationen, Bias-Reduktion, Compliance-Anforderungen und menschliche Aufsicht umfassen.

Ein KI-bezogener Code of Conduct sollte mit allen relevanten Stakeholder im Unternehmen entwickelt werden. Zudem erstellen größere Organisationen oft umfassende KI-Strategien. Diese Initiativen helfen den Mitarbeitern, KI-bezogene Risiken effektiv zu managen und fördern zugleich  Transparenz und Verantwortlichkeit.

Obwohl Automatisierung und Effizienz die Haupttreiber der KI-Nutzung sind, bleibt die menschliche Aufsicht entscheidend. Hochrisiko-KI-Systeme müssen über Mechanismen für menschliche Eingriffe verfügen, um bei KI-Fehlern einzugreifen. Unternehmen sollten klare Eskalationsprotokolle etablieren, die sicherstellen, dass KI in Fällen unbeabsichtigter Konsequenzen übersteuert werden kann.

Darüber hinaus sollten Notabschaltverfahren definiert werden. Ein Notfallmechanismus wird entscheidend sein, um KI-bedingte Störungen in sensiblen Bereichen wie Gesundheitswesen, Finanzwesen und öffentlichem Dienst zu verhindern.

Schritt 3: Transparenz und Dokumentation


Unternehmen, die ein KI-System zur Erstellung oder Veränderung von Texten, Bildern, Audio- oder Videoinhalten nutzen – insbesondere für öffentliche Informationszwecke oder Deepfake-Inhalte –, müssen klar offenlegen, dass diese künstlich generiert oder bearbeitet wurden. Diese Transparenzpflicht entfällt, wenn die KI-generierten Inhalte einer menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurden und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung trägt.

Ein wichtiger Aspekt der Compliance ist die detaillierte technische Dokumentation. Unternehmen müssen klare Prüfprotokolle erstellen, um sicherzustellen, dass KI-Entscheidungen nachvollziehbar sind und gerechtfertigt werden können. Diese Transparenz ist in Branchen wie Finanzwesen und Gesundheitswesen von entscheidender Bedeutung, da KI-gestützte Entscheidungen erhebliche Auswirkungen auf Einzelpersonen haben können.

Hat KI bei der Erstellung dieses Artikels geholfen?

Zunächst haben wir versucht, diesen Artikel mithilfe künstlicher Intelligenz – konkret mit ChatGPT und Perplexity – zu verfassen, in der Erwartung, dass die KI die praktische Anwendung des KI-Gesetzes in drei Punkten zusammenfassen kann.

Das Ergebnis war enttäuschend: Die KI lieferte nur eine oberflächliche und in der Praxis kaum nutzbare Zusammenfassung der wichtigsten Regulierungsbereiche des KI-Gesetzes, konnte jedoch nicht herausarbeiten, welche Aufgaben für Unternehmen am wichtigsten sind. Daher haben wir den Artikel selbst geschrieben und die KI lediglich zur sprachlichen Verfeinerung und für Übersetzungen genutzt.

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Wir sind bestrebt, zum Wertschöpfungsprozess unserer Mandanten beizutragen, indem wir ihre Ziele verstehen und sie dabei unterstützen, diese zu erreichen.


In unseren Fallstudien veranschaulichen wir  anhand einiger Beispiele, wie wir uns für unsere Auftraggeber täglich einsetzen und welche Vorteile wir für sie erzielen.


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Bilanzierung, Lohnabrechnung, Outsourcing und Buchhaltung

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Unsere Buchführungsleistungen sind exakt auf die Bedürfnisse unserer Mandanten zugeschnitten. Viele unserer Mandanten haben ihre ungarische Buchhaltung und Bilanzierung dauerhaft an uns ausgelagert, um von einer effizienten und professionellen Abwicklung zu profitieren. Andere Unternehmen nutzen unsere Unterstützung nur vorübergehend, bis ihr internes Team vollständig geschult ist und die ungarische Finanzbuchhaltung eigenständig übernehmen kann.

Digital, Effizient & Maßgeschneidert

Als beratungsorientierte Wirtschaftskanzlei bieten wir weit mehr als klassische Treuhandservices. Wir arbeiten mit einer etablierten, vollständig digitalen Buchhaltungsplattform eines renommierten Herstellers, die in Deutschland, Österreich und der Schweiz erfolgreich im Einsatz ist. Wir übernehmen den gesamten Buchführungs-, Bilanzierungs- und Reporting-Prozess und liefern regelmäßige, präzise Reports im gewünschten Dateiformat, darunter Excel, CSV oder XML. Für zahlreiche Mandanten optimieren wir den Workflow, indem wir die Daten direkt in ihr ERP-System hochladen, sodass sie jederzeit aktuelle Finanzinformationen abrufen können.

Eine enge, transparente Kommunikation ist für uns essenziell. Unsere erfahrenen Experten stehen Ihnen regelmäßig zur Verfügung – auf Wunsch auch in englischer Sprache. So gewährleisten wir eine reibungslose Zusammenarbeit und eine Buchhaltung, die sich nahtlos in Ihre Geschäftsprozesse integriert.

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Unsere vollständig digitalisierte Buchhaltungsplattform optimiert das Finanzmanagement für Unternehmen jeder Größe. Dank eines cloudbasierten Systems erhalten unsere Mandanten in Echtzeit Zugriff auf ihre Buchhaltungsdaten, wodurch höchste Genauigkeit, Transparenz und Effizienz gewährleistet werden. Zudem sorgt die nahtlose Integration von Steuer-Compliance-Funktionen dafür, dass unsere Steuerberater die gesetzlichen Anforderungen unserer Mandanten mittels digitaler Daten direkt aus der Buchhaltung erfüllen können.

Ein weiterer Vorteil unserer digitalen Buchhaltungsplattform ist die Möglichkeit, detaillierte Finanzberichte nach individuellen Anforderungen abzurufen. Diese Berichte bieten wertvolle Einblicke in Cashflow, Rentabilität und die finanzielle Gesamtsituation und unterstützen fundierte Geschäftsentscheidungen.

Darüber hinaus ermöglicht die Plattform eine flexible und digitale Zusammenarbeit zwischen unseren Mandanten und ihren Buchhaltern. Durch eine zentrale Lösung für Dokumentenaustausch und direkte Kommunikation mit unseren Buchhaltungsexperten wird die Effizienz der Arbeitsabläufe erheblich gesteigert. Ob Lohnbuchhaltung, Steuererklärungen oder Finanzplanung – unsere Mandanten profitieren von einer sicheren, zuverlässigen und skalierbaren Buchhaltungslösung, die exakt auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Buchführung in EUR, USD und anderen Währungen

Während die meisten Unternehmen in Ungarn ihre Bücher in ungarischen Forint führen, kann dies für viele international tätige Unternehmen ein klarer Nachteil sein. Wir beraten Sie gerne zur Optimierung Ihrer Buchhaltungswährung und stellen Ihr Buchhaltungssystem von HUF auf die funktionale Währung Ihrer Wahl um, sei es EUR, USD, CHF oder eine andere Währung.

Rechnungslegung und Berichterstattung, IFRS, US-GAAP

Wir bei Gyarmathy&Partners unterstützen Sie beim Aufbau von integrierten Rechnungslegungs- und Berichterstattungssystemen für Ihr ungarisches Tochterunternehmen. Wenn Sie ein bereits vorhandenes Programm ihrer Unternehmensgruppe  auch in Ungarn zur Finanzbuchhaltung, Bilanzierung, bzw. zum Reporting verwenden möchten, helfen wir Ihnen, Ihre Software an die ungarischen Standards anzupassen.

Wir beraten Sie gerne bei allen Fragen zu den Besonderheiten des ungarischen Bilanzwesens, wie z.B. die Kalkulationen von EBIT und Dividenden, sowie zur Anwendung von IFRS und US-GAAP.

Lohn- und Gehaltsabrechnung

Wenn Ihnen die Einrichtung einer eigenen Lohnbuchhaltung für Ihr Unternehmen nicht rentabel erscheint und Ihnen absolute Vertraulichkeit bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung wichtig ist, übernehmen wir gerne sämtliche Lohnabrechnungsaufgaben für Sie. Dies ist eine große administrative Entlastung sowohl für kleinere Tochtergesellschaften als auch für größere Unternehmen, die zur Auszahlung von Sozialversicherungs- und Mutterschaftsgeldern verpflichtet sind. Unsere Experten erfüllen die besonderen gesetzlichen Anforderungen an Lohnbuchhalter von Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitern.

Während wir uns um Ihre gesamte Lohnbuchhaltung kümmern, kann sich Ihr Unternehmen auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Zusätzlich zum regelmäßigen Reporting liefern wir eine monatliche E-Banking-Datei für die Zahlung von Gehältern, Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. So erledigen Sie die Überweisung von Löhnen und Steuern mit wenigen Klicks in Ihrem E-Banking-System.

Unsere Dienstleistungen umfassen die Erledigung sämtlicher lohnbezogenen Steuererklärungen, Meldungen an die  Renten- und Krankenkassen sowie anderer obligatorischer staatlicher Abgaben. Die meisten unserer Mandanten, die ihre Buchhaltung und Berichterstattung an uns auslagern, beauftragen uns auch mit der Lohnbuchhaltung.

Als Arbeitgeber können Sie die zu erwartenden Lohnkosten mithilfe unseres Gehaltsrechners vorauskalkulieren und einschätzen.

Firmensitz-Dienstleistungen, Firmengründung in Ungarn

Unsere Firmensitz-Dienstleistungen richten sich speziell an Unternehmen, die in Ungarn keinen eigenen Hauptsitz benötigen. Wir bieten Ihnen einen offiziellen Firmensitz im Stadtzentrum von Budapest und übernehmen die mit der Firmengründung und dem Geschäftsbetrieb des Unternehmens verbundenen administrativen und Backoffice-Aufgaben.

Selbstverständlich erledigen wir Ihnen gerne die Eintragung des neuen Firmensitzes ins Handelsregister oder die gesamte Handelsregistereintragung im Falle einer neuen Firmengründung in Ungarn. Diese Dienstleistungen richten sich als ergänzender Service an Mandanten, die unsere Outsourcing Buchhaltungs- und Steuerberatungsleistungen in Anspruch nehmen.

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