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Gemeindesteuern in Ungarn

Die Herausforderungen der Gemeindesteuern in Ungarn

 Zusätzlich zur Körperschaftsteuer von 9% müssen in Ungarn tätige Unternehmen auch eine lokale Gewerbesteuer, auch Gemeindesteuer genannt, mit einem Höchstsatz von 2% entrichten. In diesem Artikel diskutieren wir die beiden Brennpunkte der Betriebsprüfungen für die Gewerbesteuern, die Berechnung und die Aufteilung der Steuerbemessungsgrundlage. 

Die lokale Gewerbesteuer

 Die örtliche Gewerbesteuer in Ungarn ist eine Art Umsatzsteuer (sales tax), deren Steuersatz von Gemeinde zu Gemeinde bis zu einem Höchstsatz von 2% variiert.  Die Steuerbemessungsgrundlage wird nach speziellen Regeln gerechnet, und in einigen Branchen kann sie erheblich höher ausfallen als die Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage. Bei mehreren Niederlassungen ist die lokale Gewerbesteuer auf die betroffenen Gemeinden zu verteilen. 

Die lokale Gewerbesteuer ist auf den bereinigten Nettoumsatz zu entrichten. Bei der Berechnung des Nettoumsatzes können erhaltene Lizenzgebühren sowie bestimmte, vom Unternehmen bezahlte Spezialsteuern, abgezogen werden. Für einige Unternehmensformen gelten besondere Regeln, beispielsweise für ungarische Zweigniederlassungen ausländischer Firmen. 

Der Nettoumsatz wird durch folgende Faktoren reduziert: 

  • Warenaufwand (COGS) und die Kosten der vermittelten Dienstleistungen;
  • Subunternehmerkosten;
  • Materialaufwand;
  • Die direkten Kosten für Grundlagenforschung, angewandte Forschung und experimentelle Entwicklung im Steuerjahr. 

Begrenzte Reduzierung der Steuerbemessungsgrundlage

Für die Zwecke der örtlichen Gewerbesteuer können der Warenaufwand (COGS) die Kosten der vermittelten Dienstleistungen in begrenztem Umfang als Reduktionsfaktor bei der Festlegung der Steuerbemessungsgrundlage berücksichtigt werden. 

 

Abzug von der Steuerbemessungsgrundlage

 

Beschränkung der Abzugsposten

Bis zu 500 Millionen HUF 500 Millionen HUF (nicht begrenzt)
Über 500 Millionen HUF und bis zu 20 Milliarden HUF 85% des Betrags innerhalb dieses Bereichs
Über 20 Milliarden HUF und bis zu 80 Milliarden HUF 75% des Betrags innerhalb dieses Bereichs
Über 80 Milliarden HUF 70% des Betrags innerhalb dieses Bereichs

 

Vermittelte Dienstleistungen und Subunternehmergebühren

 Die Kosten der vermittelten Dienstleistungen verringern die Steuerbemessungsgrundlage, die Definition von Vermittlungsdiensten ist jedoch restriktiv. Wenn der Ablauf den spezifischen Anforderungen der kommunalen Steuergesetzgebung jedoch nicht entspricht, kann die Steuerbemessungsgrundlage nicht reduziert werden. Daher ist es wichtig, die erbrachten Dienstleistungen schriftlich zu dokumentieren, damit die Beschaffung und Weiterleitung der Dienstleistungen nachträglich nachgewiesen werden kann. 

Als vermittelte Dienstleistung gilt laut Gesetz eine Dienstleistung, die von einem Steuerpflichtigen auf der Grundlage eines schriftlichen Vertrags erworben und auf der Grundlage eines schriftlichen Vertrags in unveränderter Form weiterverkauft wird. Auch bei der Vergabe von Aufträgen an Subunternehmer werden nur Lieferungen als Reduktionsfaktor für die Steuerbemessungsgrundlage akzeptiert, die auf schriftlichen Verträgen beruhen. 

Aufteilung der Steuerbemessungsgrundlage

Wenn ein Unternehmen eine dauerhafte Geschäftstätigkeit im Zuständigkeitsbereich mehrerer Gemeinden oder im Ausland ausübt, ist die Steuerbemessungsgrundlage auf die betreffenden Gemeinden aufzuteilen. 

Die Zuordnung findet nach den folgenden drei Methoden statt: 

  • die Methode der proportionalen Personalkosten;
  • die Methode des proportionalen Inventarwertes;
  • eine Kombination der beiden oben genannten Methoden, d.h. die komplexe Methode. 

Wenn die Steuerbemessungsgrundlage im vorausgegangenen Steuerjahr 100 Mio. HUF überstieg, kann nur die komplexe Aufteilungsmethode angewendet werden. 

Die Hauptherausforderungen der lokalen Gewerbesteuer

 Bei der Berechnung der lokalen Gewerbesteuerbemessungsgrundlage müssen eine Reihe restriktiver Faktoren berücksichtigt werden. Diese Formalitäten schränken die Anwendbarkeit der auf den ersten Blick einfach erscheinenden Reduktionsposten der Steuerbemessungsgrundlage wesentlich ein. Um die Steuerbemessungsgrundlage korrekt zu berechnen, lohnt es sich, das Buchhaltungssystem unter Berücksichtigung der besonderen Faktoren im Zusammenhang mit der lokalen Gewerbesteuer zu parametrisieren. 

In diesem Zusammenhang sollte auch der korrekten Bewertung des Inventars, der Trennung der Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und der Berücksichtigung von Mieten und Leasingverhältnissen bei der Aufteilung der Steuerbemessungsgrundlage besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Gleiches gilt für die korrekte Einstufung von Arbeitnehmern ohne festen Arbeitsplatz im Sinne der örtlichen Gewerbesteuer sowie für einige besondere Aspekte wie die Abzugsfähigkeit von Verpackungskosten von der Steuerbemessungsgrundlage. 

Steuervergünstigungen

 Die lokalen Behörden können in ihrem Hoheitsgebiet tätigen Unternehmen Steuervorteile und Steuerbefreiungen gewähren. Die diesbezüglichen Möglichkeiten sind in jeder Gemeinde unterschiedlich. Bei Investitionen können einzelne Kommunen der investierenden Gesellschaft sogar eine vollständige Steuerbefreiung gewähren.

Bei Fragen zu diesen und anderen Themen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
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