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Hauptversammlungen und Management-Entscheidungen

Corona-Vereinfachungen für Hauptversammlungen und Management-Entscheidungen


Während der Pandemie können die Entscheidungen der Gesellschafter bzw. Aktionäre eines Unternehmens aufgrund eines neuen Regierungsdekrets auf vereinfachte Weise getroffen werden. Die Vereinfachungen gelten unter anderem für die Durchführung der Hauptversammlung bzw. der Gesellschafterversammlung, die Genehmigung des Jahresabschlusses und die Entscheidung über die Dividendenzahlung. Das Management kann zusätzliche Berechtigungen erhalten und in einigen Fällen anstelle der Eigentümer entscheiden.


Digitale Hauptversammlungen

Die Sitzung des Hauptorgans einer juristischen Person kann, wenn sie aufgrund epidemiologischer Maßnahmen nicht auf herkömmliche Weise abgehalten werden kann, auf elektronischem Wege oder durch schriftliche Abstimmung stattfinden, sofern dies nicht gesetzlich ausgeschlossen ist.

Wenn es für die Gesellschafter oder Aktionäre nicht möglich ist, auf eine herkömmliche oder vereinfachte Weise die notwendigen Entscheidungen  zu treffen, so gehen die Entscheidungsbefugnisse der Gesellschafter auf die Geschäftsführung über, mit den im Regierungsdekret festgelegten Ausnahmen.

Jahresabschluss, Geschäftsbericht

In Anbetracht des Vorstehenden kann die Geschäftsführung der juristischen Person über die Annahme des Jahresabschlusses gemäß dem Rechnungslegungsgesetz, die Verwendung des Nachsteuergewinns und andere wichtige Fragen innerhalb der durch das Dekret festgelegten Grenzen entscheiden. Die Verordnung konkretisiert auch die Bereiche, über die das Management auch in der Notlage nicht entscheiden kann.

Die Wirtschaftsprüfung nach dem Rechnungslegungsgesetz kann bei einer Gesellschaft auch dann durchgeführt werden, wenn die Geschäftsführung der juristischen Person über den Bericht entschieden hat. Verfügt die juristische Person über einen Aufsichtsrat, so kann die Geschäftsführung der juristischen Person im Besitz des schriftlichen Berichts des Aufsichtsrats über den Jahresabschluss entscheiden.

Die allgemeine Frist für die Veröffentlichung des Jahresabschlusses in Ungarn ist der 31. Mai. Dieses Datum gilt auch für die jährlichen Steuererklärungen. Dieser Termin wurde jedoch von der Regierung auf den 30. September verschoben. Daher ist es für Unternehmen möglicherweise  eine Option, die Hauptversammlung einfach zu verschieben, bis die Epidemie etwas abgeklungen ist und Reisen wieder möglich werden.

Die vereinfachten Entscheidungsprozesse ermöglichen juristischen Personen einen reibungslosen Betrieb, jedoch ist die im Dekret enthaltene Regelung den Umständen entsprechend äußerst komplex und unvollständig. Deshalb ist es wichtig, dass die Entscheidungsträger von Unternehmen ihre Beschlüsse mit größter Sorgfalt und nach eingehender Prüfung der rechtlichen Vorschriften treffen.

Bei Fragen zu diesen und anderen Themen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
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