Das neue Hinweisgebergesetz erlegt mittelständischen Unternehmen in Ungarn neue Verpflichtungen auf. Wir berichten über die Chancen und Herausforderungen von Hinweisgebersystemen und beleuchten dabei auch internationale Szenarien und die Erfahrungen multinationaler Unternehmen.
Das neue Hinweisgeberschutzgesetz in Ungarn verpflichtet Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern, bis zum 17. Dezember 2023 ein Meldesystem einzurichten. Die Vorschriften wurden im Einklang mit der Hinweisgeberrichtlinie der Europäischen Union (Richtlinie 2019/1937) eingeführt. Ein Hinweisgebersystem ermöglicht es Unternehmen, schädliche Praktiken im eigenen Betrieb aufzudecken. Diese können viele Formen annehmen, wie Schäden durch Betrug, Korruption, Fehlverhalten oder Fahrlässigkeit. Wenn nicht gegen diese schädlichen Praktiken vorgegangen wird, können sie dem Unternehmen beträchtlichen Schaden zufügen und bei Verletzung des öffentlichen Interesses Sanktionen nach sich ziehen.
Während in den meisten europäischen Ländern die Meldung von Hinweisen nur für Mitarbeitende möglich ist, verlangt die ungarische Gesetzgebung, dass das Unternehmen Meldungen nicht nur von seinen eigenen Angestellten, sondern auch von anderen, im Gesetz bezeichneten Personen entgegennimmt. Arbeitgeber müssen es Hinweisgebern zudem ermöglichen, Meldungen sowohl schriftlich als auch mündlich einzureichen.
Ein weiteres besonderes Merkmal der ungarischen Whistleblowing-Gesetzgebung besteht darin, dass Unternehmen auch anonyme Meldungen entgegennehmen müssen, aber nicht verpflichtet sind, diese zu prüfen. Dennoch kann es im Interesse des Unternehmens liegen, anonymen Meldungen nachzugehen, da diese nützliche Informationen enthalten können. Wenn das Unternehmen die Normen ISO 37301 und ISO 37001 umsetzt, ist es ebenfalls verpflichtet, auf anonyme Beschwerden zu reagieren.
Internationale Statistiken zeigen, dass die meisten Whistleblower anonym bleiben möchten und rund 90 Prozent aller Hinweisgeber ihre Meldungen außerhalb der Arbeitszeiten einreichen. Die meisten Unternehmen arbeiten deshalb mit externen Anbietern zusammen, um ihre Hinweisgebersysteme zu betreiben. In der Praxis werden in Europa häufig Online-Meldeplattformen genutzt, die in Ungarn oft nicht rechtskonform sind. Der Hinweisgeber-System-Service von Gyarmathy&Partners ist ein umfassender Dienst, der es Unternehmen vermöglicht, ollständige Compliance in Ungarn zu erzielen und effizient auf Meldungen von Hinweisgebern zu reagieren.
Die meisten multinationalen Unternehmen betrachten Hinweisgebersysteme nicht nur als Pflicht zur Einhaltung von Vorschriften, sondern auch als wertvolle Investition. Internationale Studien zeigen, dass 80 % der Unternehmen mit einem Hinweisgebersystem die in Whistleblowing-Meldungen genannten rechtswidrigen Handlungen und Schäden erfolgreich aufgedeckt haben. Schließlich bringt die Einführung eines effizienten Hinweisgebersystems nicht nur finanzielle Vorteile für das Unternehmen, sondern verbessert auch die Compliance-Kultur, die Integrität und die persönliche Verantwortlichkeit der Mitarbeitenden des Unternehmens.
Wir sind bestrebt, zum Wertschöpfungsprozess unserer Mandanten beizutragen, indem wir ihre Ziele verstehen und sie dabei unterstützen, diese zu erreichen.
In unseren Fallstudien veranschaulichen wir anhand einiger Beispiele, wie wir uns für unsere Auftraggeber täglich einsetzen und welche Vorteile wir für sie erzielen.
A member firm of DFK International a worldwide association of independent accounting firms and business advisers
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Unsere Buchführungsleistungen sind exakt auf die Bedürfnisse unserer Mandanten zugeschnitten. Viele unserer Mandanten haben ihre ungarische Buchhaltung und Bilanzierung dauerhaft an uns ausgelagert, um von einer effizienten und professionellen Abwicklung zu profitieren. Andere Unternehmen nutzen unsere Unterstützung nur vorübergehend, bis ihr internes Team vollständig geschult ist und die ungarische Finanzbuchhaltung eigenständig übernehmen kann.
Als beratungsorientierte Wirtschaftskanzlei bieten wir weit mehr als klassische Treuhandservices. Wir arbeiten mit einer etablierten, vollständig digitalen Buchhaltungsplattform eines renommierten Herstellers, die in Deutschland, Österreich und der Schweiz erfolgreich im Einsatz ist. Wir übernehmen den gesamten Buchführungs-, Bilanzierungs- und Reporting-Prozess und liefern regelmäßige, präzise Reports im gewünschten Dateiformat, darunter Excel, CSV oder XML. Für zahlreiche Mandanten optimieren wir den Workflow, indem wir die Daten direkt in ihr ERP-System hochladen, sodass sie jederzeit aktuelle Finanzinformationen abrufen können.
Eine enge, transparente Kommunikation ist für uns essenziell. Unsere erfahrenen Experten stehen Ihnen regelmäßig zur Verfügung – auf Wunsch auch in englischer Sprache. So gewährleisten wir eine reibungslose Zusammenarbeit und eine Buchhaltung, die sich nahtlos in Ihre Geschäftsprozesse integriert.
Unsere vollständig digitalisierte Buchhaltungsplattform optimiert das Finanzmanagement für Unternehmen jeder Größe. Dank eines cloudbasierten Systems erhalten unsere Mandanten in Echtzeit Zugriff auf ihre Buchhaltungsdaten, wodurch höchste Genauigkeit, Transparenz und Effizienz gewährleistet werden. Zudem sorgt die nahtlose Integration von Steuer-Compliance-Funktionen dafür, dass unsere Steuerberater die gesetzlichen Anforderungen unserer Mandanten mittels digitaler Daten direkt aus der Buchhaltung erfüllen können.
Ein weiterer Vorteil unserer digitalen Buchhaltungsplattform ist die Möglichkeit, detaillierte Finanzberichte nach individuellen Anforderungen abzurufen. Diese Berichte bieten wertvolle Einblicke in Cashflow, Rentabilität und die finanzielle Gesamtsituation und unterstützen fundierte Geschäftsentscheidungen.
Darüber hinaus ermöglicht die Plattform eine flexible und digitale Zusammenarbeit zwischen unseren Mandanten und ihren Buchhaltern. Durch eine zentrale Lösung für Dokumentenaustausch und direkte Kommunikation mit unseren Buchhaltungsexperten wird die Effizienz der Arbeitsabläufe erheblich gesteigert. Ob Lohnbuchhaltung, Steuererklärungen oder Finanzplanung – unsere Mandanten profitieren von einer sicheren, zuverlässigen und skalierbaren Buchhaltungslösung, die exakt auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Während die meisten Unternehmen in Ungarn ihre Bücher in ungarischen Forint führen, kann dies für viele international tätige Unternehmen ein klarer Nachteil sein. Wir beraten Sie gerne zur Optimierung Ihrer Buchhaltungswährung und stellen Ihr Buchhaltungssystem von HUF auf die funktionale Währung Ihrer Wahl um, sei es EUR, USD, CHF oder eine andere Währung.
Wir bei Gyarmathy&Partners unterstützen Sie beim Aufbau von integrierten Rechnungslegungs- und Berichterstattungssystemen für Ihr ungarisches Tochterunternehmen. Wenn Sie ein bereits vorhandenes Programm ihrer Unternehmensgruppe auch in Ungarn zur Finanzbuchhaltung, Bilanzierung, bzw. zum Reporting verwenden möchten, helfen wir Ihnen, Ihre Software an die ungarischen Standards anzupassen.
Wir beraten Sie gerne bei allen Fragen zu den Besonderheiten des ungarischen Bilanzwesens, wie z.B. die Kalkulationen von EBIT und Dividenden, sowie zur Anwendung von IFRS und US-GAAP.
Wenn Ihnen die Einrichtung einer eigenen Lohnbuchhaltung für Ihr Unternehmen nicht rentabel erscheint und Ihnen absolute Vertraulichkeit bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung wichtig ist, übernehmen wir gerne sämtliche Lohnabrechnungsaufgaben für Sie. Dies ist eine große administrative Entlastung sowohl für kleinere Tochtergesellschaften als auch für größere Unternehmen, die zur Auszahlung von Sozialversicherungs- und Mutterschaftsgeldern verpflichtet sind. Unsere Experten erfüllen die besonderen gesetzlichen Anforderungen an Lohnbuchhalter von Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitern.
Während wir uns um Ihre gesamte Lohnbuchhaltung kümmern, kann sich Ihr Unternehmen auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Zusätzlich zum regelmäßigen Reporting liefern wir eine monatliche E-Banking-Datei für die Zahlung von Gehältern, Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. So erledigen Sie die Überweisung von Löhnen und Steuern mit wenigen Klicks in Ihrem E-Banking-System.
Unsere Dienstleistungen umfassen die Erledigung sämtlicher lohnbezogenen Steuererklärungen, Meldungen an die Renten- und Krankenkassen sowie anderer obligatorischer staatlicher Abgaben. Die meisten unserer Mandanten, die ihre Buchhaltung und Berichterstattung an uns auslagern, beauftragen uns auch mit der Lohnbuchhaltung.
Als Arbeitgeber können Sie die zu erwartenden Lohnkosten mithilfe unseres Gehaltsrechners vorauskalkulieren und einschätzen.
Unsere Firmensitz-Dienstleistungen richten sich speziell an Unternehmen, die in Ungarn keinen eigenen Hauptsitz benötigen. Wir bieten Ihnen einen offiziellen Firmensitz im Stadtzentrum von Budapest und übernehmen die mit der Firmengründung und dem Geschäftsbetrieb des Unternehmens verbundenen administrativen und Backoffice-Aufgaben.
Selbstverständlich erledigen wir Ihnen gerne die Eintragung des neuen Firmensitzes ins Handelsregister oder die gesamte Handelsregistereintragung im Falle einer neuen Firmengründung in Ungarn. Diese Dienstleistungen richten sich als ergänzender Service an Mandanten, die unsere Outsourcing Buchhaltungs- und Steuerberatungsleistungen in Anspruch nehmen.