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Kurzarbeitergeld in Ungarn

Ungarn führt Kurzarbeitergeld ein

Neu publizierte Maßnahmen der Regierung ermöglichen es Arbeitgebern, staatliche Beihilfe zur Finanzierung von Kurzarbeit zu beantragen.

Viele Arbeitgeber reagieren auf den gegenwärtigen wirtschaftlichen Abschwung mit der Einführung der Kurzarbeit, welche in Ungarn bis anhin staatlich nicht unterstützt wurde. Die Regierung veröffentlichte im April 2020 eine neue staatliche Beihilfe mit dem Ziel, Arbeitgebern die Deckung der Kosten zu erleichtern.

Gemäß den neuen Bestimmungen kann die Arbeitszeit um 30-50% verkürzt werden, und Arbeitgeber können staatliche Unterstützung in der Höhe von siebzig Prozent der Nettoentgeltdifferenz des Monats beantragen. Die Höhe des Zuschusses ist auf 75.000 HUF pro Monat pro Arbeitnehmer beschränkt.

Bedingungen der Antragsstellung

Für die Antragstellung gelten mehrere Bedingungen, beispielsweise ein mindestens 6-monatiges Bestehen des Betriebes sowie die Verpflichtung des Arbeitgebers, die aktuelle Anzahl der Mitarbeiter aufrechtzuerhalten. Darüber hinaus muss der Arbeitszeitrahmen des Arbeitgebers abgelaufen oder abgeschlossen sein, und die betroffenen Arbeitnehmer dürfen nicht unter Kündigung stehen.

Der Arbeitgeber muss im Antrag nachweisen, dass die wirtschaftlichen Gründe für die Kurzarbeit in direktem und engem Zusammenhang mit der Corona-Krise stehen und glaubwürdig nachweisen, dass die Beschäftigung der Arbeitnehmer im nationalen wirtschaftlichen Interesse liegt. Wenn der Arbeitgeber einen Arbeitszeitrahmen verwendet, kann er nur dann die staatliche Beihilfe beantragen, wenn der Arbeitszeitrahmen abgelaufen ist oder abgeschlossen wurde.

Es ist anzumerken, dass der letztere Umstand wahrscheinlich viele Unternehmen daran hindern wird, einen Antrag zu stellen, da viele Firmen die gegenwärtigen Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter mittels Arbeitszeitrahmen reduzieren. Zudem liegt es im Ermessen der Behörden zu entscheiden, bei welchen Unternehmen die Beschäftigung der Arbeitnehmer im nationalen wirtschaftlichen Interesse liegt.

Der Antrag auf staatliche Unterstützung muss vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer gemeinsam auf elektronischem Wege auf einem Formular eingereicht werden, das von der Website des Nationalen Arbeitsamtes heruntergeladen werden kann.

Wie wird der Antrag beurteilt?

Die Behörde prüft den Antrag innerhalb von acht Arbeitstagen und entscheidet, ob das Gesuch bewilligt oder abgelehnt wird. Ein Rechtsbehelf gegen die Entscheidung ist nicht zulässig und die Entscheidung kann auch nicht vor Gericht angefochten werden. Im Falle einer Ablehnung können sich der Arbeitgeber und derselbe Arbeitnehmer nur einmal erneut bewerben.

Internationaler Vergleich

Im internationalen Vergleich kann festgestellt werden, dass die in Ungarn neu eingeführten staatlichen Beihilfen für reduzierte Arbeitszeiten leider nicht das gleiche Unterstützungsniveau erreichen wie in anderen Staaten, wie z. B. in Deutschland. In Ungarn besteht kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld, das Kurzarbeitergeld wird auf Antrag, unter strengen Bedingungen zugesprochen, und sie wird in einem geringeren Umfang und für einen kürzeren Zeitraum als in anderen Industriestaaten ausgezahlt.

Neue Möglichkeit für Arbeitgeber zur Verlängerung des Arbeitszeitrahmens

Arbeitszeitrahmen geben Arbeitgebern die Möglichkeit, die Arbeitszeiten eines Unternehmens flexibler zu organisieren indem sie während eines begrenzten Zeitraums eine täglich variable Arbeitszeit anordnen.

Im Rahmen der Maßnahmen der Regierung zur Corona-Krise wurde eine Änderung des Arbeitsgesetzbuchs verabschiedet, die es Arbeitgebern ermöglicht, die Dauer des Arbeitszeitrahmens auf maximal vierundzwanzig Monate zu verlängern. Dies stellt einen deutlichen Anstieg dar, da nach den derzeit geltenden Regeln die maximale Dauer des Arbeitszeitrahmens 16 Wochen beträgt. In einem Tarifvertrag kann ein Zeitraum von 36 Monaten festgelegt werden.

Die geschilderten Regeln sollen es den Arbeitgebern ermöglichen, während des durch den Notstand verursachten wirtschaftlichen Abschwungs kürzere Arbeitstage festzulegen und die versäumten Arbeitszeiten dann auszugleichen, wenn die Wirtschaft sich wieder erholt hat.

Bei Fragen zu diesen und anderen Themen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
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