Gemäß dem ungarischen Arbeitsgesetz müssen die Löhne in HUF festgesetzt und gezahlt werden (§ 154 Abs. 1 Arbeitsgesetzbuch). Eine Ausnahme von dieser Regeln bilden
Lautet der Lohn auf eine Fremdwährung und fällt nicht in den erwähnten Ausnahmebereich oder unter abweichende Rechtsvorschriften, so ist der entsprechende Teil des Arbeitsvertrags ungültig. In diesem Fall wird der Lohn in Forint umgerechnet.
Das vorstehende Verbot gilt auch für zusätzliche Lohnbestandteile, auch Boni können nur in HUF ausbezahlt werden. Eine mögliche Lösung besteht darin, den Lohn so zu bestimmen, dass er den maßgeblichen Wechselkurs entweder durch eine regelmäßige Überprüfung oder eine jährliche Lohnänderung widerspiegelt.
Die Gehälter von leitenden Angestellten oder im Ausland tätigen Mitarbeitenden können nicht nur in HUF, aber auch in anderen Währungen, wie beispielsweise Euro, gezahlt werden.
Wir sind bestrebt, zum Wertschöpfungsprozess unserer Mandanten beizutragen, indem wir ihre Ziele verstehen und sie dabei unterstützen, diese zu erreichen.
In unseren Fallstudien veranschaulichen wir anhand einiger Beispiele, wie wir uns für unsere Auftraggeber täglich einsetzen und welche Vorteile wir für sie erzielen.
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