Neue MWST-Meldepflicht in Ungarn: Jede Rechnung ist der Steuerbehörde einzeln zu melden
Alle Rechnungen unterliegen der Meldepflicht gegenüber der ungarischen Steuerbehörde NAV mit Wirkung vom 1. Januar 2021. Diese Regel gilt für alle Rechnungen, die mit einer ungarischen Mehrwertsteuernummer ausgestellt werden.
Die Meldepflicht besteht neu auch für alle eingehenden ungarischen Lieferantenrechnungen für Waren oder Dienstleistungen sowie für Vorauszahlungen. Der Mehrwertsteuerinhalt dieser Rechnungen ist der Steuerbehörde einzeln zu melden, wenn die in diesen Rechnungen enthaltene Mehrwertsteuer in einem bestimmten Steuerveranlagungszeitraum in Abzug gestellt wird. Das System funktioniert also in beide Richtungen und ermöglicht es der Steuerbehörde, den Mehrwertsteuerinhalt von allen Rechnungen zwischen Lieferanten und Kunden lückenlos abzugleichen.
Die Meldepflicht für Rechnungen wurde mit Wirkung vom 1. Januar 2021 auf alle mit einer ungarischen Mehrwertsteuernummer ausgestellten Rechnungen ausgedehnt. Die Informationspflicht umfasst somit auch Rechnungen für Privatpersonen sowie Rechnungen für innergemeinschaftliche Lieferungen und Exportleistungen. Von dieser Regel ist die Lieferung von Waren oder Dienstleistungen im Fernabsatz ausgenommen, wenn der Ort der Leistung sich in einem anderen EU-Mitgliedstaat befindet, d.h. bei Online-Shops im mehrwertsteuerrechtlichen One-Stop-Shop System.
Elektronische oder papierbasierte Rechnungen
Die neuen Regeln für die Meldung der Mehrwertsteuer gelten nicht nur für ungarische Unternehmen, sondern auch für ausländische Firmen, die gelegentlich mit ihrer ungarischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Rechnungen ausstellen. Die meisten Firmen generieren ihre Rechnungen aus ihrem ERP oder einer separaten Rechnungssoftware. In Bezug auf diese Rechnungen sieht das Gesetz ausdrücklich vor, dass die Berichterstattung elektronisch und gleichzeitig mit der Ausstellung der Rechnung erfolgen muss.
Softwarelösungen für die Meldung von Rechnungen
Die Meldung von Rechnungen bedeutet den meisten in Ungarn tätigen internationalen Unternehmen keine Schwierigkeiten, da die meisten von ihnen standardisierte Rechnungssoftware verwenden, die vom Hersteller regelmäßig aktualisiert wird. Die neue Meldepflicht kann jedoch für ausländische Unternehmen, die nur gelegentlich mit ungarischer Mehrwertsteuer fakturieren, einige Herausforderungen darstellen. Gleiches gilt für inländische Firmen, die ausländische oder individuelle Softwarelösungen verwenden.
In solchen Fällen kann sich eine individuelle Softwareentwicklung, die den komplexen Datenanforderungen der ungarischen Steuerbehörde zu entsprechen hat, als ziemlich mühsam erweisen. Der Kauf eines vorgefertigten Plugins zur Übertragung der Daten von der ausländischen Rechnungssoftware an die ungarische Steuerbehörde ist oft die praktikablere Lösung. Auch im letzteren Fall steht dem ausländischen Unternehmen noch einiges an Softwareentwicklung bevor. Dies umfasst die Erfüllung der ungarischen Spezifikationen für Rechnungsdaten sowie die Erstellung der API-Oberfläche und der XML-Datenkommunikation. Für SAP stehen fertige SAP-Plugins für rechtskonforme Meldungen zur Verfügung.
Unternehmen, die keine große Anzahl von Rechnungen ausstellen, sind manchmal besser bedient, wenn sie mit einer einfacheren Datenübertragungslösung zu einer bereits vorhandenen kommerziellen ungarischen Rechnungssoftware arbeiten.
Weitere Informationen vom ungarischen Finanzamt auf Deutsch finden Sie hier.
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