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Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung?

Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung: Die Vor- und Nachteile

 

Internationale Unternehmen in Ungarn sind hauptsächlich in der Form von Tochtergesellschaften tätig, während Zweigniederlassungen und Repräsentanzbüros  (representative office) weitere interessante Alternativen darstellen. Die Unterschiede zwischen den drei Tätigkeitsformen sind erheblich. Die Kenntnis der relevanten Compliance-, Steuer- und Haftungsaspekte kann dazu beitragen, teure Überraschungen zu vermeiden. Im Folgenden vergleichen wir die Vor- und Nachteile der einzelnen Tätigkeitsformen.

Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung?

Während in diesem Artikel unser Hauptaugenmerk auf den Besonderheiten von Zweigniederlassungen liegt, möchten wir Tochtergesellschaften vorab kurz definieren. Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen in Ungarn sind in der Regel in der Form von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (Kft.:GmbH) oder als Aktiengesellschaften (Rt.: AG) tätig. Beide Formen sind eigenständige juristische Personen mit beschränkter Haftung, d.h., Muttergesellschaft und Tochtergesellschaft sind rechtlich unabhängig und haften nicht für die Schulden oder Verpflichtungen des jeweils anderen.  

Zweigniederlassung

Zweigniederlassungen (branch office) ausländischer Unternehmen werden durch Eintragung ins Handelsregister errichtet. Das Unternehmen kann mehrere Zweigniederlassungen gründen und diese können wiederum mehrere Geschäftsstellen unterhalten.

In vielen Fällen entscheiden sich internationale Unternehmen für die Einrichtung einer Zweigniederlassung, weil die Niederlassung nicht als eigenständige juristische Person, sondern als Teil des Unternehmens gilt. Somit hat die Niederlassung direkten Zugang zu den Vermögenswerten, Verträgen und Lizenzen des Hauptsitzes und kann innerhalb desselben rechtlichen Rahmens funktionieren. Bestimmte Sektoren wie Banken, Versicherungen und einige Handelsunternehmen sind oft in der Form von Zweigniederlassungen bzw. Betriebstätten im Ausland tätig.

Die Gründung einer Niederlassung kann auch Steuervorteile bieten. In vielen Fällen können Unternehmen von einer günstigeren steuerlichen Behandlung ihres Betriebsvermögens und ihrer Investitionen profitieren. Weitere Optionen für Mutterunternehmen bestehen darin, eine allenfalls negative Steuerbemessungsgrundlage zu neutralisieren, die sonst verloren gehen könnte, Verrechnungspreisregeln vorteilhafter anzuwenden und Zugang zu einem erweiterten Netzwerk von Doppelbesteuerungsabkommen zu erlangen.

Rechtliche Aspekte der Zweigniederlassung

Eine Zweigniederlassung bildet einen integralen Bestandteil eines ausländischen Unternehmens, obwohl sie als separate Geschäftsstelle ins ungarische Handelsregister eingetragen ist. Die für den Betrieb erforderlichen Vermögenswerte werden vom Mutterunternehmen bereitgestellt und in der Bilanz als gezeichnetes Kapital ausgewiesen. Das im Ausland ansässige Unternehmen und die Zweigniederlassung haften gesamtschuldnerisch für die Schulden, die im Rahmen der Tätigkeit der Zweigniederlassung entstehen. Die Arbeitnehmer der Niederlassung sind bei der ausländischen Gesellschaft beschäftigt, während die Rechte des Arbeitgebers von der Niederlassung ausgeübt werden.

Besteuerung der Zweigniederlassung

Das ausländische Unternehmen gilt in Bezug auf die von der Zweigniederlassung in Ungarn ausgeübte wirtschaftliche Tätigkeit als ungarischer Steuerpflichtiger und ist daher sowohl im eigenen Land als auch in Ungarn steuerpflichtig. Die Doppelbesteuerung wird durch das anwendbare Doppelbesteuerungsabkommen beseitigt.

Diese Kombination zweier Steuersysteme kann zu einer Reihe von Steuervorteilen führen. Es ist jedoch wichtig sicherzustellen, dass die Steuerpflicht der Zweigniederlassung in Ungarn nicht auf den Hauptsitz ausgedehnt wird. Letzteres kann der Fall sein, wenn die Muttergesellschaft außerhalb der Zweigniederlassung in Ungarn geschäftlich tätig ist, indem sie beispielsweise Dienstleistungen direkt für ungarische Kunden erbringt.

Soweit es sich um Geschäftsvorfälle zwischen Niederlassung und Hauptsitz handelt, sind diese für Körperschaftsteuerzwecke so zu behandeln, als ob sie zwischen zwei unabhängigen Unternehmen stattgefunden hätten, d.h. es gilt das Fremdvergleichsprinzip (arm’s length principle). Im Bereich der Verrechnungspreise sollten Niederlassungen besonders darauf achten, sämtliche mit der Muttergesellschaft eingegangenen Transaktionen zu Marktpreisen abzuwickeln. Dies gilt insbesondere bei der Zuweisung und Dokumentation der Betriebskosten. Als weitere wichtige Themen sind die Zahlung von Zinsen und Lizenzgebühren sowie die von der Zentrale bereitgestellten Managements- und Marketingfunktionen zu beachten, da diese häufig von den Steuerbehörden hinterfragt werden.

Bilanzierung, Wirtschaftsprüfung, Veröffentlichung von Berichten

Die Zweigniederlassung gilt als ungarische Deviseninländerin. Sie ist jedoch berechtigt, ihre Bücher nach Wahl in ungarischem Forint (HUF) oder in einer Fremdwährung zu führen und ein vom Kalenderjahr abweichendes Geschäftsjahr zu wählen. Die Rechnungslegung der Zweigniederlassung unterliegt den ungarischen Rechnungslegungsvorschriften (GAAP) . Die Zweigniederlassung kann sich jedoch auch für die Anwendung von IRFS entscheiden. Mit diesen Regeln können die Buchhaltung und Bilanzierung der Niederlassung optimal auf das Rechnungslegungssystem der Muttergesellschaft abgestimmt werden.

Die jährliche Wirtschaftsprüfung und die Veröffentlichung von Jahresabschlüssen ist in der Regel auch für Zweigniederlassungen obligatorisch. Die ungarische Niederlassung eines ausländischen Unternehmens mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen ist jedoch von der Verpflichtung befreit, ihren Finanzbericht zu veröffentlichen und prüfen zu lassen ( Richtlinie 89/666) / EWG ).

Representative office (Repräsentanzbüro)

Ein representative office oder Repräsentanzbüro wird wie eine Zweigniederlassung durch Eintragung in das Handelsregister eingerichtet. Ein representative office darf jedoch keine Geschäftstätigkeit ausüben, seine Tätigkeit beschränkt sich auf Marketing und Werbung für den Hauptsitz. Dies umfasst Aufgaben im Zusammenhang mit der Vermittlung, Vorbereitung und dem Abschluss von Verträgen sowie mit der Erteilung von Informationen und der Kommunikation mit Geschäftspartnern.

Da die Repräsentanz keine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, gilt sie nicht als ungarischer Steuerpflichtiger und unterliegt daher weder der Körperschaftsteuer noch der Mehrwertsteuer. Die ausländische Muttergesellschaft hat jedoch weiterhin die Möglichkeit, die ungarische Mehrwertsteuer zurückzufordern, wenn sie ihren Sitz in der Europäischen Union (EU) hat oder wenn zwischen Ungarn und seinem Heimatland ein Mehrwertsteuerabkommen besteht. Andernfalls kann sich die Muttergesellschaft auch in Ungarn als Mehrwertsteuerpflichtiger registrieren lassen, d.h. für die Mehrwertsteuer anzumelden, und die MwSt. über ihre ungarische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zurückfordern.

In Hinsicht auf das Arbeits- und Sozialversicherungsrecht sind die Mitarbeiter der Repräsentanz zwar dem ungarischen Recht unterstellt aber rechtlich durch die Zentrale beschäftigt.

Was sind die Vor- und Nachteile der einzelnen Tätigkeitsformen?

Wie wir oben gesehen haben, können Tochterunternehmen und Zweigniederlassungen wirtschaftlich tätig sein, während die Tätigkeit von Repräsentanzen auf Marketing und Werbung beschränkt ist. Aufgrund der mangelnden Geschäftstätigkeit können representative offices  nicht mit den beiden anderen Geschäftseinheiten verglichen werden. Die wichtigsten Vor- und Nachteile von Tochterunternehmen und Niederlassungen sind folgende:

Haftung:

  • VORTEIL (+): Die Haftung einer Tochtergesellschaft ist auf  das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Dadurch wird der Hauptsitz vor vermögensrechtlichen, steuerlichen und behördlichen Verpflichtungen geschützt.
  • NACHTEIL (-): Im Falle einer Zweigniederlassung haftet die ausländische Muttergesellschaft uneingeschränkt in Ungarn, einschließlich vermögensrechtlicher, steuerlicher und verwaltungsrechtlicher Verpflichtungen.

Management bzw. Aufsicht:

  • VORTEIL (+): Eine Zweigniederlassung kann Managemententscheidungen, -prozesse und -systeme direkt von der Zentrale aus implementieren.
  • NACHTEIL (-): Die Aufsicht über eine Tochtergesellschaft erfolgt indirekt durch lokales Management und nach lokalen Vorschriften.

Compliance:

  • VORTEIL (+): Eine in Ungarn angesiedelte Niederlassung kann in den meisten Fällen von weniger strengen lokalen Vorschriften profitieren, auch in Bezug auf das Bilanzwesen bzw.  die Finanzberichterstattung. Praktische Verwaltungsangelegenheiten gestalten sich jedoch in Ermangelung von präzisen Leitlinien gelegentlich als komplizierter.
  • NACHTEIL (-): Eine Tochtergesellschaft ist verpflichtet, ein vollständiges Compliance-System einschließlich ihrer eigenen Bewilligungen und eines  Vertragswesens aufrechtzuerhalten und dabei die Kapitalisierungsregeln (z. B. Mindestkapital) und andere staatliche Verpflichtungen zu beachten.

Kosten:

  • VORTEIL (+): Eine Zweigniederlassung kann im Allgemeinen mit geringeren Kosten gegründet und betrieben werden, da ihre Aktivitäten normalerweise begrenzt und Teil der Infrastruktur der Muttergesellschaft sind.
  • NACHTEIL (-): Tochterunternehmen üben tendenziell eine vielfältigere Geschäftstätigkeit aus und sind deshalb im Allgemeinen mit höheren Betriebs- und Compliance-Kosten verbunden.

Kreditwürdigkeit:

  • VORTEIL (+): Tochterunternehmen haben in der Regel sowohl in Ungarn, als auch im Ausland einen leichteren Zugang zu Bankfinanzierungen und Investoren.
  • NACHTEIL (-): Zweigniederlassungen sind für lokale Banken oft nicht transparent genug.

Steuerrisiko:

  • VORTEIL (+): Die beschränkte Haftung von Tochterunternehmen gilt auch für das Steuerrisiko.
  • NACHTEIL (-): Zweigniederlassungen öffnen ein breiteres Fenster für Steuerrisiken, nicht nur aufgrund der gesamtschuldnerischen Haftung der Zweigniederlassung und der Muttergesellschaft, sondern auch, weil die beiden beteiligten Staaten manchmal unterschiedliche Ansichten zur Umsetzung der Doppelbesteuerungsabkommen vertreten. Andererseits können bei sorgfältiger Steuerplanung Vorteile bzw. Steuereinsparungen bei der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen und Verrechnungspreisen erzielt werden.

Politische Exposition,  soziale Verantwortung (corporate social responsibility):

  • VORTEIL (+): Tochterunternehmen sind in der Regel nur in ihrem Sitzstaat   exponiert.
  • NACHTEIL (-): Zweigniederlassungen führen diesbezüglich im Allgemeinen zu einer größeren Gefährdung, da Hauptsitz und Zweigstelle in der Regel in beiden Staaten exponiert sind. Allerdings können Zweigniederlassungen im Tätigkeitsland von Sanktionen durch ausländische (Dritt-) Staaten aufgrund ihrer Staatszugehörigkeit befreit sein.

 Fazit

Ob ein international tätiges Unternehmen die Ansiedlung in Ungarn durch eine Tochtergesellschaft oder eine Zweigniederlassung vollzeiht, hängt stark von der Branche und den Unternehmenszielen ab. Beide Betriebsformen sind teils mit stark abweichenden  wirtschaftlichen Funktionen ausgestattet, für eine optimale Auswahl sollten deshalb alle Aspekte sorgfältig geprüft werden. Eine Due Diligence kann die Vor- und Nachteile der einzelnen Unternehmenstypen beleuchten und eine fundierte Entscheidung für das Management ermöglichen.

Bei Fragen zu diesen und anderen Themen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
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